Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des B-Planes Nr. 95 hat in der Zeit vom 12.03.2024 bis zum 12.04.2024 öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist sind seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen. Die seitens der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 95 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 95 „Südspitze Hafenwestseite“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Abwägungsentwurf Stellungnahmen Entwurf des B-Plans Nr. 95 Entwurf der Begründung des B-Plans Nr. 95 Anlage Schallschutz zur Begründung Anlage zum Schallschutz
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