Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Stein erkundigt sich, wie Bauamt zukünftig in Sachen Schottergärten vorgehen wolle. Frau Weise beantwortet die Frage dahingehend, dass künftig der kommunale Ordnungsdienst (KOD) solche Verstöße registrieren und dem Bauamt Meldung geben solle. Dann sei Verwaltungshandeln gefragt um den Rückbau zu veranlassen. Derzeit habe aber die Untere Bauaufsicht keine Kapazitäten frei dieses Vorgehen umzusetzen. Herr Rieger ergänzt, dass die Genehmigung und Kontrolle von Bauvorhaben eindeutig Priorität vor der Verfolgung von Schottergärten habe. Herr Dr. Böckenhauer erinnert an einen umfassenden Beschluss zum Thema Schottergärten vom Herbst 2022, in dem beispielsweise ein Prüfauftrag zur Aufstockung der Bauaufsicht enthalten war. Frau Dr. Vöge kann die Aussagen der Verwaltung verstehen und spricht sich dafür aus, die Problematik der Arbeitsökonomie an das Land zurück zu spiegeln, dass die Umsetzung der LBO vor Ort kaum möglich sei. Frau Weise ergänzt, dass die Einhaltung der LBO bei verfahrensfreien Vorhaben zunächst Aufgabe der Eigentümer und Eigentümerinnen sei. Herr Dr. Böckenhauer empfindet die Vorgehensweise der Verwaltung als Missachtung eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Frau Dr. Vöge entgegnet, dass sie die Erklärung der Verwaltung akzeptiert und keine Missachtung sieht.
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