Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.05.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3203/24 Bebauungsplan Nr. 95 (Südspitze Hafenwestseite),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/3152/24
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:32 Planung
Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad   

Bericht:

Frau Oldörp vom Büro Elbberg referiert anhand einer Präsentation zu den eingegangenen Stellungnahmen. Sie erläutert die Abwägungsvorschläge.

Wortbeiträge werden von den Ausschussmitgliedern nicht vorgetragen.

Herr Heckel verliest den Beschlussvorschlag.


Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 95 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 95Südspitze Hafenwestseite“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafens, südlich der Straße Am Hafen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0