Beschluss:
Der Hafenentgeltordnung in der Fassung vom 13.11.2023 über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen zugestimmt:
- Es wird einheitlich die Bezeichnung "Gebühr" zu verwenden.
- In § 8 Abs. 2 Nr. 2 werden die Worte "und solange sich diese im Einsatz befinden" ge strichen.
- In § 15 wird "§§ 13, 14" eingefügt, so dass der Satz "Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwi derhandlungen gegen §§ 13, 14 diese Entgeltordnung stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die geahndet werden können." heißt.
Sie ersetzt die Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein vom 18.12.2015.