Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Auftaktveranstaltung zur Erarbeitung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes erfolgte am 13. Februar 2023. Es wurden die Arbeitspakete des beauftragten externen Beratungsunternehmens vorgestellt und Ideen zur Maßnahmenentwicklung von Bürger:innen, Politik und Verwaltung gesammelt. Im Anschluss folgte eine Infoveranstaltung zum Bearbeitungsstand des Konzeptes am 3. Juli 2023 und ein Politik-Workshop zur Konkretisierung der Maßnahmen am 21. September 2023.
Es liegt nun ein vollständiges integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein vor. Es dient der Verwaltung als Rahmen und stellt sicher, dass das Thema Klimaschutz im Arbeitsalltag der Verwaltung und Selbstverwaltung und im Handeln der Neustädter:innen Berücksichtigung findet. Das Klimaschutzkonzept mit dem darin enthaltenen Maßnahmenkatalog wird nun, aufgeteilt in die jeweiligen Handlungsfelder, in den dafür vorgesehenen Ausschüssen behandelt.
Die Antragsstellung zur Verstetigung der Personalstelle des/der Klimaschutzmanager:in für die nächsten drei Jahre und somit die Möglichkeit der Umsetzung der Maßnahmen im Integrierten Klimaschutzkonzept in den kommenden drei Jahren, kann erst mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen und muss bis spätestens 31. Dezember 2023 beim Projektträger eingereicht werden.
In den Fachausschüssen sind, neben dem Gesamtkonzept, insbesondere folgende Maßnahmenblätter, vorzuberaten: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten: Seite 65-66, 83-84 Planungs-, Umwelt- und Bauauschuss: Seite 63-110 (Gesamter Maßnahmenkatalog) Stadtwerkeausschuss: Seite 63-64, 67-68, 71-80, 85-86, 97-98 Beschlussvorschlag:Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen. Der Bürgermeister wird, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel, beauftragt, die enthaltenen Maßnahmen sukzessive umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Integriertes Klimaschutzkonzept
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