Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der umlagefähige Aufwand der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ ist aus Gebühren zu finanzieren.
Aus der beigefügten Kalkulation für 2024 ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
a) für die Reinigung 0,80 € (vorher 0,70 €) b) für den Winterdienst 0,88 € (vorher 0,70 €).
Die Erhöhungen um 0,10 € bei der Reinigung ergibt sich aus den sich durch die Betriebsabrechnungen für die Jahre 2021 und 2022 ergebenen Defizite, die innerhalb der folgenden drei Jahre auszugleichen sind.
Im Winterdienst ergibt sich die Erhöhung um 0,18 € zum einen ebenfalls aus den Defiziten der Vorjahre. Zum anderen sind die Winterdienstkosten nicht planbar, daher muss hier ein Durchschnitt der Kosten der letzten drei Jahre herangezogen werden.
Zur Veranschaulichung der unterschiedlichen Kostenhöhen liegt eine Übersicht der Fahrzeug- und Materialkosten der Jahre 2015 bis 2022 als Anlage bei.
Für die Anpassung der Gebührensätze ist eine Satzungsänderung erforderlich. Beschlussvorschlag:Die Gebührenkalkulationen für 2024 werden gebilligt. Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungs- und –gebührensatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:- Kalkulation Straßenreinigungsgebühr 2024 - Kalkulation Winterdienstgebühr 2024 - Kostenübersicht 2015-2022 - Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und -gebührensatzung
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