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Auszug - 3. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 23.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3107/23 3. Änderung der Parkgebührenverordnung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel erläutert, dass Regelungsinhalte einer Stadtverordnung dem Bürgermeister zwar als örtliche Ordnungsbehörde obliegen würden, die Änderung jedoch auf einen politischen Beschluss der Nachhaltigkeitsstrategie basiere und die Beratungen in diese einfließen würden. So habe man in der Vorberatung im Fachausschuss die Einbeziehung des Grünen Ganges sowie die Mittelbereitstellung für einen weiteren Parkscheinautomaten berücksichtigt. Sie hebt hervor, dass mit einer gesteigerten Attraktivität der Jahresparkkarten gerechnet werden könne, da diese in den ausgewiesenen Innenstadtbereichen von den Anwohnenden in Anspruch genommen werden würden.

 

Diskussion:

Herr Vowe erinnert, dass zur Aufstellung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes Gewerbetreibende und Gewerbeverein beiteiligt wurden, so dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung noch vor Inkrafttreten der Regelungen diese informieren werde. Daneben mache er den Vorschlag, die Parkplätze auf der Apothekenseite und der Kirchenseites des Marktes weiterhin kostenfrei für Kurzzeitparker auszuweisen.

 

Herr Drechsler richtet die Frage an den Bürgermeister, wann dieser mit einer Veröffentlichung der Parkgebührenverordnung rechne und wann die Inbetriebnahme der Automaten erfolge. Er sei zudem irritiert, dass die Vorberatungsinhalte zum Grünen Gang nicht mitprotokolliert wurden und das Vorberatungsergebnis so nicht erkennbar sei. Daneben weist er darauf hin, dass in § 4 des Änderungsentwurfes die 2. statt der 3. Änderung aufgeführt sei.

 

Bürgermeister Spieckermann verweist hinsichtlich der Straßenbereiche auf die vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Die Verwaltung sei daneben weiterhin bemüht, schnellstmöglich die Protokollierungen zur Verfügung zu stellen. Veröffentlichung, Inbetriebnahme und Umsetzungsstart der 3. Änderung seien sowohl vom Liefertermin der Automaten abhängig als auch von dem Genehmigungszeitpunkt des neuen Haushaltes. Das Inkrafttreten der Änderung der Stadtverordnung werde terminlich hierauf abgestimmt erfolgen.

 

Herr Raloff ergänzt, dass in den von Herrn Vowe genannten Bereichen zur Vermeidung von Dauerparkenden eine gebührenpflichtige Parkzeitbeschränkung vorgesehen sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn Weide schildert Bürgermeister Spieckermann, dass die Parkplätze der Stadt gehören und diese die Stadtwerke mit der Abrechnung der Parkgebühren beauftragt habe.

 

Herr Marggraf schlägt vor, die Regelung für die Apotheken- und Kirchenseite des Marktes aus Vereinfachungsgründen und bedarfsgerecht bei kostenfreiem Parken mit der Parkscheibe zu belassen.

 

Bürgermeister Spieckermann sagt zu, die Beratungsinhalte – auch aus der Vorberatung – aufzunehmen und auch den Gewerbeverein zu beteiligen.

 


Beschluss:

Der Sachverhalt und die Änderung der Parkgebührenverordnung werden zur Kenntnis genommen.