Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3102/23  

 
 
Betreff: Neufassung der Hafenentgeltordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Sachs, Elaine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zustimmung
13.11.2023 
Sitzung des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.11.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Die Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein vom 18.12.2015 ist wesentlich überarbeitet worden. Dazu wurden die Satzungen diverser anderer Häfen zu Grunde gelegt und eine neue Hafenentgeltordnung mit Unterstützung einer Rechtsanwaltskanzlei entwickelt.

 

Hierbei lässt sich der Entwurf von folgenden Leitgedanken tragen:

 

-                      Mit der neuen Hafenentgeltordnung wird von Gebühren auf Entgelte umgestellt.

-                      Relevante Entgelte werden erhoben, Entgelttatbestände reduziert.

-                      Verwaltungsaufwand wird reduziert

-                      Ausnahmeregelungen abgeschafft oder gestrafft

-                      Nachhaltigkeitsanreize eingeführt

 

Ausgehen von diesen Leitgedanken ist auf Folgendes hinzuweisen:

 

-                      Nicht mehr relevante Gebühren wie bspw. die Festmachergebühr wurden gestrichen.

-                      Die Anzahl der von den Hafenentgelten befreiten Schiffe nach § 8 wurde reduziert.

-                      So sind die Schiffe des Landes und des Bundes nicht mehr von allen Zahlungen befreit.

-                      An Veranstaltungen oder Wettfahrten teilnehmende Schiffe können befreit werden.

-                      Es wurde eine Mindesthafengebühr eingeführt, ansonsten wurden die Gebührensätze  nicht verändert. Sie entsprechen damit den Gebühren anderer Häfen.

-                      r umweltfreundlichere Schiffe wurden Rabatte für die Hafengebühr eingeführt. 

-                      Die Kaigebühr für Sportboote und Fischerboote wurde abgeschafft, da die Sportboote über die Dauer - und Gastlieger-Entgelte für Sportboote abgerechnet werden. Mit dem Fischeramt wurde ein separater Vertrag abgeschlossen.

 

Alle Gebühren bzw. Entgeltsätze bleiben unverändert, da sie weitgehend identisch sind mit den Sätzen anderer Häfen. 

 

Auf eine Gegenüberstellung der geltenden Satzung zum Entwurf wurde verzichtet, da es zu einer vollständigen Neufassung gekommen ist.


Beschlussvorschlag:

Der Hafenentgeltordnung in der Fassung vom 13.11.2023 über die Erhebung von Entgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Sie ersetzt die Satzung über die Erhebung von Hafenabgaben im Hafen der Stadt Neustadt in Holstein vom 18.12.2015.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

Entwurf der Hafenentgeltordnung über die Erhebung von Hafenentgelten im Kommunalhafen der Stadt Neustadt in Holstein vom 18.07.2023