Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3108/23  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Wunsch, Jonas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
07.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.11.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Durch Zeitablauf ist eine neue Satzung erforderlich. In diesem Zusammenhang wurde eine aktuelle Gebührenkalkulation durchgeführt. Aufgrund dieser Gebührenkalkulation wird seitens der Verwaltung eine Erhöhung des Marktstandgeldes für den Bereich des Wochenmarktes mit Wirkung ab 01.01.2024 vorgeschlagen.

 

Wochenmärkte und Jahrmärkte gelten im haushaltsrechtlichen Sinne als so genannte kostenrechnende Einrichtungen, die in Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ausgeglichen sein sollen. Dementsprechend sind Gebührenbedarfsberechnungen durchzuführen. Dabei sind alle im Zusammenhang mit den jeweiligen Märkten stehenden Aufwendungen zu ermitteln und den Einnahmen gegenüberzustellen.

 

Die jetzt vorgenommene Gebührenkalkulation hat im Bereich der Wochenmärkter die Jahre 2020, 2021 und 2022 einen durchschnittlichen Fehlbedarf (Defizit) in Höhe von 1.863,76 Euro

(= 8,2 %) ergeben. Dieser ist im wesentlichen auf höhere Personalkosten und höhere Kosten für Bauhofleistungen zurückzuführen.

 

Es wird daher eine Erhöhung des Marktstandsgeldes wie folgt vorgeschlagen:

 

                                                                neu                                     bisher (seit 2011)

 

- für alle Verkaufsgeschäfte

  je Frontmeter                                       0,75 €                                          0,70 €

 

- für das Abstellen von

  • Liefer- und Lastkraftwagen je        2,70 €                                          2,50 €
  • Pkw und Anhänger je                    1,60 €                                          1,50 €

 

- Mindestgebühr                                    7,50 €                                           7,00 €

 

Bei Barzahlern (z. B. sogenannte „Fliegende Händler“) wird auf volle 10 Cent aufgerundet.

 

 

Im Falle der vorstehend genannten Erhöhung des Marktstandsgeldesrde je Markttag zu entrichten sein (z.B.):

 

- Obst- und Gemüsestand                  15,45 €       (bisher   14,40 €)

 

- Textilienstand                                     7,95 €       (bisher     7,40 €)

 

- Verkaufswagen

  (in der Regel Mindestgebühr)            7.50 €       (bisher     7,00 €)

 

 

Eine Gebührenbedarfsberechnung wurde auch für den Bereich der Jahrmärkte angestellt.

Diese schließt mit einem erheblichen Fehlbedarf (Defizit) ab.

 

Der erhebliche Fehlbedarf ergibt sich weitgehend aus den zunehmend rückläufigen Einnahmen, da die Zahl der an den Jahrmärkten teilnehmenden Schausteller sinkt und hier insbesondere größere Fahrgeschäfte, die ein vergleichsweise hohes Standgeld entrichten müssen, immer häufiger ihre Teilnahme an den Jahrmärkten absagen.

Die Schausteller befinden sich bereits seit Jahren in einer anhaltend schwierigen Lage. Immer häufiger fallen Jahrmärkte aus. Auch der traditionelle Neustädter Jahrmarkt, der bei den Schaustellern über Jahrzehnte als einer der umsatzstärksten im Bereich Ostholstein galt, hat in den vergangenen Jahren einen ganz erheblichen Besuchereinbruch hinnehmen müssen, so dass sich die Frage nach den Zukunftschancen dieser Veranstaltung immer häufiger stellt.

 

Der Neustädter Jahrmarkt wird aufgrund der vorstehenden Entwicklung aktuell nur noch einmal im Jahr durchgeführt und wurde in den letzten 10 Jahren (von 2014 bis 2023) nur in fünf Jahren abgehalten.

 

Das Marktstandsgeld für den Bereich der Jahrmärkte wurde in der Vergangenheit nie in kostendeckender Höhe erhoben. Ein regelmäßig festgestellter Fehlbedarf ist bislang stets als im öffentlichen Interesse vertretbar bewertet worden. Bei der zuletzt im Jahre 2011 vorgenommenen Berechnung wurde trotz eines Defizites (seinerzeit mit 3.697,51 € =44,24%) keine Gebührenerhöhung beschlossen.

 

 

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, das Marktstandsgeld im Bereich der Jahrmärkte aufgrund des erheblichen Fehlbedarf von 44,41% wie folgt zu erhöhen:

 

                                                                              neu                   bisher (teilw. seit 2001 u. 2007)

 

r alle Verkaufs- und Aktionsgeschäfte je m²    0,60 Euro                       0,40 Euro

r Fahrgeschäfte

- bis 100 m² Standfläche je m²                            0,60 Euro                      0,40 Euro

- für weitere 50m² Standfläche je m²                   0,45 Euro                      0,30 Euro

- für die restliche Standfläche je m²                    0,30 Euro                      0,20 Euro

Mindestgebühr                                                    13,00 Euro                    9,00 Euro

 

Dieser Vorlage beigefügt sind die Gebührenbedarfsberechnungen aus 2020, 2021 und 2022 sowie der Entwurf einer Neufassung der Gebührensatzung.


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandsgeld in der Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Entwurfsfassung beschlossen. 


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

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Anlage/n:

-Gebührenbedarfsberechnungen aus 2020, 2021 und 2022

- Entwurf einer Neufassung der Gebührensatzung  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung für 2020 (195 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung für 2021 (195 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Gebührenbedarfsberechnung für 2022 (200 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Entwurf einer Neufassung der Gebührensatzung (15 KB)