Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß KAG-SH ist die Stadt zur kostendeckende Erhebung der Abwassergebühren verpflichtet, deshalb sind die Gebühren auf Grundlage der Vorkalkulation für 2024 anzupassen.
Folgende Gebührenänderungen sind erforderlich:
In Neustadt werden 23 Kleinkläranlagen und zwei Sammelgruben abgefahren.
Die wesentlichen Preistreiber sind
Für die Durchführung der Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2023 wurde das Beratungsunternehmen Treukom GmbH beauftragt, dass die Kalkulation im IV. Quartal 2023 durchgeführt hat.
Die Gebührenkalkulation samt Anlagen kann in den Räumlichkeiten der Stadtwerke eingesehen werden und liegt zur Sitzung des Stadtwerkeausschusses vor.
Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:1. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung |
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