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Auszug - Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens" hier: Aufstellungsbeschluss   

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 14
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3116/23 Bebauungsplan Nr. 97 - Museum "für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens"
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel betont einleitend, dass mit diesem Tagesordnungspunkt der Aufstellungsbeschluss, nicht aber die Detailplanung, zu behandeln sei. Er führt zu den Vorberatungen im Fachausschuss aus.

 

Diskussion:

Herr Vowe teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Planverfahren nicht zustimmen werde. Zuletzt sei in den Haushaltsplanberatungen des Hauptausschusses am Vortag vor Augen geführt worden, welche finanziellen Belastungen durch das zeiTTor-Museum gegeben seien. Etwa 329 TEUR Ausgaben stünden lediglich 10 TEUR an Einnahmen gegenüber. Auch die weiteren kulturellen Einrichtungen der Stadt weisen defizitäre Ansätze im Haushalt aus. Das geplante Dokumentationszentrum, für das diese Bauleitplanung in Gang gesetzt werde, werde zwar von Bund und Land finanziert, die Stadt werde aber laufende Kosten in Höhe von etwa 50 bis 100 TEUR jährlich selber tragen müssen. Man müsse sich zunächst ernsthafte Gedanken über die Museenlandschaft und das kulturelle Angebot der Stadt machen, bevor man mit der Bauleitplanung für die Erweiterung des Museums einen dritten Schritt vor dem ersten mache.

 

Herr Reichert erläutert, dass die BGN-Fraktion nach wie vor hinter den Gründen zur Erweiterung des Museums stehe und die wichtige Aufgabe, das Gedenken an die Cap Arcona Katastrophe zu dokumentieren, weiterhin unterstützen werde. Es wird jedoch bemängelt, dass die Liegenschaft Ziegelhof 1 und 1a im Planungsbereich aufgenommen wurde. Die BGN wolle, dass nur die Fläche der Liegenschaft Haakengraben 8 beplant werde.

 

Frau Giszas unterstützt die von Herrn Reichert aufgezeigte Änderung des Planungsbereiches, auch wenn dieses von der SPD-Fraktion anders gesehen werde. Der Hauptausschuss bekräftigte in seiner Diskussion am Vortage den Auftrag des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten an die Verwaltung, dass die Museumslandschaft genau zu betrachten sei, auch wenn dieses gegebenenfalls zu einer kleineren Lösung der Neuausgestaltung der Museen führen würde.

 

Herr Heckel schildert seine Erfahrungen, dass das vorhandene Cap Arcona Museum in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung und Außenwirkung von Dritten als schockierend und negativ aufgenommen werde.

 

Dr. Böckenhauer führt an, dass die langjährige Diskussion um die Ausgestaltung des Cap Arcona Museums zum gegenwärtigen Planungszeitpunkt erneut und federführend von der CDU aufgenommen werde. Es gebe einen einhelligen Beschluss, dem Cap Arcona Gedenken entsprechend und angemessen das Museum umzustrukturieren und zu erweitern. Die Konsolidierungsgründe, die hierzu herangezogen würden, seien vorgeschoben und zeugen von Vorbehalten der Vorbringenden. Der Bürgermeister habe in vorbildlicher Art und Weise hier Fördermittel von über 5 Mio. € erkämpft. Ein Stoppen des Projektes über die nun angestoßene Diskussion sei angesichts des mehrheitlichen und demokratischen Beschlusses zur Realisierung des Dokumentationszentrums unredlich. Die Fraktion Die Unabhängigen werde weiterhin für das Gedenken an die Cap Arcona Katastrophe einstehen und für die Bebauungsplanung stimmen.

 

Herr Vowe verdeutlicht, dass die CDU zwar das Bauleitplanverfahrens zu diesem Zeitraum stoppen wolle, aber nicht gegen das Gedenkzentrum sei. Es sei vielmehr der Anlass, die Museenlandschaft als solches zu einem frühen Zeitpunkt zu überdenken, um nicht später Planungskosten zu dann verworfenen Ausführungen – wie nun beim Verwaltungsneubau zu befürchten sei – auflaufen zu lassen. Er verwehrt sich gegen den Vorwurf, dass die CDU gegen ein Cap Arcona Gedenkzentrum sei.

 

Herr Stein unterstreicht mit seinen Ausführungen die Wichtigkeit, in der heutigen Zeit Informationen über die Schrecken des Faschismus und politische Bildung zum Thema Drittes Reich anzubieten. Im Falle eines Planungsstopps dürfe weder an der Museumsstruktur oder an diesen Angeboten der Rotstift angesetzt werden.

 

Bürgermeister Spieckermann erinnert an den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2023 zur Planung des Dokumentationszentrums. Dieser Beschluss werde von der Verwaltung vorbildlich umgesetzt. Neben der Akquirierung von Fördergeldern und Zuschüssen wurden Lenkungs- und Begleitausschüsse einberufen, die international vernetzt und hochkarätig besetzt seien. Man sei weit in der Planung vorangeschritten. Dieser B-Plan als Angebotsplan gehöre als weiterer Baustein dazu. Man könne über die Einbeziehung oder Ausklammerung der von der BGN und Frau Giszas angesprochenen Fläche entscheiden. Der folgende Architektenwettbewerb werde keine Grundstücksgrenzen ändern, aber gegebenenfalls Freiflächen oder Notausgangsbereiche vorsehen, wofür eine größere Flexibilität bei dem ursprünglichen Planungsbereich gegeben sei. Er bittet, das Cap Arcona Dokumentationszentrum mit allen begleitenden Personen gemeinsam weiter zu verfolgen. Man sei erst nach dem Architektenwettbewerb an dem Punkt gelangt, bei dem es um die Entscheidung der Größe des Bauvorhabens gehen werde. Die Verwaltung sei weiter dabei, Beteiligungen an den laufenden Kosten der Stadt einzuwerben. Das gegenwärtige Museum sei einfach nicht der Sache würdig.

 

Frau Weise weist darauf hin, dass die Beschränkung der Planungsfläche kein Problem darstelle und auch so in der Vorberatung beschlossen worden sei. Die Stadtverordnetenversammlung verpflichte sich im Übrigen nicht durch den B-Plan zum Bau des Dokumentationszentrums oder dessen Umfang, sondern schaffe lediglich die planungsrechtliche Grundlage, die für eine zeitnahe Durchführung eines Architektenwettbewerbes benötigt werde. Die Grundstücke seien und blieben dabei in städtischer Hand.

 

Auf Antrag von Frau Giszas unterbricht der Vorsitzende die Sitzung für fraktionsinterne Besprechungen von 20:39 bis 20:55 Uhr.

 

Herr Vowe stellt erneut klar, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die Realisierung eines Dokumentationszentrums sei, sondern die Verwaltung dazu bringen möchte, die städtischen Museen in ihrer Gesamtheit zu betrachten und zu überlegen, ob dieses innerhalb des zeiTTor-Museums angemessen untergebracht werden könne oder ein weiterer Baukörper vonnöten sei.

 

Frau Giszas erklärt, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der BGN-Fraktion zur Änderung des Geltungsbereiches folgen werde. Sie erinnert eindringlich, dass man sich in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses im Rahmen der Haushaltberatungen einvernehmlich mit der Verwaltung darauf verständigt habe, dass die von der CDU eingeforderte Reflektion des Kulturbereiches erfolgen werde. Sie wolle jedoch nicht, dass dieses zulasten einer vernünftigen Planung erfolge. Die CDU-Fraktion hätte daneben ihre Bedenken zu einem früheren Zeitpunkt der politischen Beratung ins Feld führen müssen.

 


Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 97 – Museum „für das Gebiet südlich des Ziegelhofes und nördlich des Haakengrabens“ (s. Geltungsbereich, der jedoch bis zur Linie Haakengraben 8 zu beschränken ist) soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden:

Es soll die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Museums geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 35 - davon anwesend: 27

Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 10  Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.