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Auszug - Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/3099/23 Integriertes Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2628/21-1
Federführend:3 Bauamt Beteiligt:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Bünning, Niclas  2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten
   4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
   Nachhaltigkeitsmanagement

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel berichtet, dass die jeweils betreffenden Teile des Konzeptes in den zuständigen Fachausschüssen vorberaten wurden und erläutert die Vorberatungsbeschlüsse.

 

Diskussion:

Herr Reichert führt an, dass zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung vorgesehen seien, was Geld kosten würde und weitere Personaleinstellungen neben den vorhandenen Kräften bedingen werde. Um hier einen Riegel vorschieben zu können, wolle die BGN-Fraktion einen Zusatz zum Beschluss beantragen, dass sämtliche Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern ergeben, vor ihrer Umsetzung als Beschlussvorschlag dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und durch diesen zu beschließen oder abzulehnen seien. Dieses gelte auch für die Weiterbeschäftigung des Klimaschutzmanagers. Der Antrag wird schriftlich an den Vorsitzenden gegeben.

 

Herr Vowe begrüßt den Antrag der BGN zur Klarstellung, dass dem Bürgermeister für die Umsetzungen noch keine Mittel an die Hand gegeben würden. Die Selbstverwaltung behalte sich die Möglichkeit vor, bei finanziellen Auswirkungen beteiligt zu werden – auch bei der Stellenausgestaltung des Klimaschutzmanagers.

 

Bürgermeister Spieckermann bestätigt, dass die Intention, die Gremien an den kostenverursachenden Maßnahmenumsetzungen zu beteiligen, in den Vorberatungen klar erkennbar gewesen sei. Auch in den Haushaltsberatungen des Hauptausschusses am Vortage war der enthaltene kw-Vermerk zur Stelle des Klimaschutzmanagers Thema. Dieser sei dann mit Beginn der nächsten 3-jährigen Förderperiode zum 30.06.2024 durch die Stadtverordnetenversammlung aufzuheben oder zu verlängern.

 

Herr Heckel weist darauf hin, dass gemäß Vorlage die Antragsstellung zur Verstetigung der Personalstelle des Klimaschutzmanagers für die nächsten drei Jahre und somit die Möglichkeit der Umsetzung der Maßnahmen im Integrierten Klimaschutzkonzept in den kommenden drei Jahren erst mit Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen könne und bis spätestens 31.12.2023 beim Projektträger eingereicht werden. Die Stadtverordnetenversammlung werde mithin mit dem Stellenplanbeschluss im Dezember über die Fortführung entscheiden müssen.

 

Der Vorsitzende verliest den vorgelegten Erweiterungsantrag der BGN-Fraktion.

Herr Dr. Böckenhauer bittet, über die Beschlussteile getrennt abzustimmen zu lassen.

 

Herr Sebastian Schmidt weist darauf hin, dass die Fachausschüsse gemäß der Hauptsatzung die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorbereiten und nicht abschließend über die sich aus dem Klimaschutzkonzept ergebenden Umsetzungen beschließen könnten. Auch sei aus dem Antrag der BGN-Fraktion nicht deutlich geworden, welche Maßnahmen durch welchen Ausschuss beschlossen würden. Er sehe für Angelegenheiten des Klimaschutzes einzig den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss als zuständig.

 

Herr Klemp erläutert, dass er sich in den Vorberatungen für die Änderung des sich aus der Vorlage ergebenden Beschlussvorschlages stark gemacht habe. Er sehe es als wichtig an, dass alle Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen vor einer finalen Entscheidung in einem Ausschuss – gerne auch ausschließlich im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss – vorberaten würden, was mit dem BGN-Antrag berücksichtigt werde.

 

Frau Giszas und Bürgermeister Spieckermann erläutern, dass nicht alle Maßnahmen des Konzeptes in die Zuständigkeit des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses fallen. Energie betreffende Maßnahmen würden beispielsweise dem Stadtwerkeausschuss obliegen, weitere Themen des Maßnahmenkataloges seien als gesellschaftliche Themenfelder dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zuzuordnen. Deswegen sei das Konzept auch in den drei Fachausschüssen vorberaten worden.

 

Herr Weide ergänzt, dass das im Konzept vorgesehen Wärmenetz tatsächlich eine Stadtwerkeaufgabe sei. Es handele sich daneben bei dem vorgelegten Klimaschutzkonzept um eine Darstellung allgemeiner Maßnahmen, nicht um konkrete Umsetzungsvorschläge.

 

Der Vorsitzende lässt nach kurzer Diskussion über die Reihenfolge der abzustimmenden Teile wie folgt abstimmen:

 


Beschluss:

1. Das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt in Holstein wird beschlossen.

 

2. Sämtliche Maßnahmen, die sich aus den Handlungsfeldern ergeben, sind vor ihrer Umsetzung als Beschlussvorschlag dem zuständigen Ausschuss vorzulegen und durch diesen zu beschließen oder abzulehnen.

 


Abstimmungsergebnis:

zu 1: Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0

zu 2: Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 8 Enthaltungen: 3