Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 09.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:13 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 19.08.2021  
SI/2323/21  
Ö 4  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 19.08.2021  
SI/2323/21  
Ö 5  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 6  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 7  
Baumaßnahme Küstengymnasium hier: Kenntnisnahme von der Ausführungsplanung 2.BA und Entscheidung über eine Photovoltaikanlage auf dem Trakt I  
Enthält Anlagen
VO/2679/21  
Ö 8  
Oberflächenertüchtigung der Hochtorstraße hier: Betrachtung der Varianten  
VO/2649/21  
Ö 9  
Tourismusentwicklungskonzept Lübecker Bucht 2030 (TEK) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)
Enthält Anlagen
VO/2584/21-1  
Ö 10  
Bebauungsplan Nr. 87 Teil 2 "Hafenwestseite Süd" hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2675/21  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    09.09.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    23.09.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse

www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung

eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 32

Ja-Stimmen: 32  Nein-Stimmen: 0  Stimmenthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 11  
Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 83  
VO/2664/21  
Ö 12  
Entsorgung von Zigarettenkippen  
Enthält Anlagen
VO/2652/21  
Ö 13  
Urban Pergola; Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2676/21  
Ö 14  
Flächenentsiegelung; Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2677/21  
Ö 15  
Rundwanderweg um das Binnenwasser; Planungskosten  
Enthält Anlagen
VO/2680/21  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
Ö 16.1  
Lärmbelästigung Parkhaus am Bahnhof      
Ö 16.2  
Zigarettenkippen im Bereich des Küstengymnasiums      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 18     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2021_09_09_Umsetzung von Beschlüssen (462 KB)