Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Frau Walther (Planungsbüro Elbberg) erinnert daran, dass im Jahre 2017 der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt, 2019 der Rahmenplan verabschiedet und im Jahre 2020 der Teil 1 des B-Planes Nr. 87 rechtskräftig wurde. Nach der öffentlichen Auslegung und der TöB-Beteiligung gehe es nun (2021) um den Satzungsbeschluss für den Teil 2 dieses B-Planes.
Frau Walther erläutert die wichtigsten Festsetzungen des B-Planes und geht auf die Stellungnahmen ein, die während der öffentlichen Auslegung von den TöB vorgebracht wurden. Dabei handele es sich meist eher um Hinweise als um echte Bedenken und Anregungen, so dass keine Planänderungen erforderlich seien und mit der Abwägung auch der Satzungsbeschluss gefasst werden könne.
Auf die Frage von Herrn Heckel, weshalb das Gebäude bisher durch ständiges Pumpen trocken gehalten werden musste, antwortet Herr Rieger, dass dies in früherer Zeit so entschieden worden sei; heute würde man eher eine weiße Wanne bauen, um das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Da dies jedoch ein Thema der Ausführungsplanung sei und hierzu kein Regelungsbedarf im B-Plan bestehe, werde die Stellungnahme nur zur Kenntnis genommen.
Einige weitere Rückfragen werden von Frau Walther und Herrn Rieger beantwortet.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Herr Heckel die Nr. 1 des in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlages, weist auf die übrigen Punkte hin und lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 87 Teil 2 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund der §§ 10, 13a und 172 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den B-Plan Nr. 87 Teil 2 „Hafenwestseite Süd“ für das Gebiet östlich der Werftstraße und westlich des Hafenbeckens, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der Fassung, wie sie sich aus dem anliegenden Abwägungsentwurf ergibt, als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||