Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Buchwald erinnert daran, dass die im B-Plan Nr. 83 festgesetzten privaten Grünflächen und der Umgang mit dem dort geltenden Bauverbot bereits mehrfach im PUBA beraten wurde, zuletzt vor gut einem Jahr am 27.08.2020. In dieser Sitzung war gegen den Verwaltungsvorschlag mehrheitlich beschlossen worden, die textliche Festsetzung 7.1 nicht zu streichen.
Nun haben die Eigentümer eines Grundstückes den Antrag gestellt, den B-Plan dahingehend zu ändern, dass die (nicht bebaubare) im B-Plan festgesetzte private Grünfläche auch an anderer Stelle auf dem Grundstück liegen dürfe und dass die Eigentümer/innen deren Lage selbst festlegen dürfen.
Diskussion: Herr Vowe erinnert an die Ausführungen von Herrn Schüller im PUBA und spricht sich dafür aus, die Festsetzung 7.1 komplett zu streichen (Variante a), da er die Variante b) für nicht praktikabel halte.
Herr Heckel spricht sich dafür aus, die Festsetzung unverändert beizubehalten, zumal die Grünflächen seinerzeit günstiger verkauft wurden als die im Baugebiet (WA) gelegenen Flächen.
Herr Weber hält es für ein Versäumnis der unteren Bauaufsichtsbehörde, dass auf einigen Grünflächen bauliche Anlagen errichtet wurden, ohne dass dies unterbunden wurde. Er habe kein Verständnis dafür, dass Verstöße gegen öffentliches Baurecht toleriert würden.
Herr Albers hält die beantragte Änderung für eine praktikable Lösung, die zur Beruhigung der Situation beitragen könne. Dabei handele es sich lediglich um einen Vorschlag, über dessen Anwendung jeder Eigentümer selbst entscheiden könne.
Herr Greve stellt fest, dass man etwas eigentlich Unzulässiges „aus guten Gründen“ nachträglich legalisieren könne. Er stellt den Antrag, dieses Thema heute von der Tagesordnung abzusetzen, damit es in den Fraktionen beraten werden könne.
Herr Kruschke hält die Variante b) für einen guten Vorschlag, er befürchtet jedoch, dass dadurch ein noch größerer Kotrollaufwand ausgelöst werde. Daher spricht er sich – wie Herr Greve – für einen Verweis in die Fraktionen aus.
Herr Vowe zitiert die Ausführungen von Herrn Schüller aus dem Protokoll über die PUBA-Sitzung am 25.02.2018. Er spricht sich – entgegen seinem obigen Vorschlag – dafür aus, die Festsetzung beizubehalten und von der unteren Bauaufsichtsbehörde deren Durchsetzung zu verlangen.
Herr Heckel schlägt vor, dass die untere Bauaufsichtsbehörde zur Unzulässigkeit von baulichen Anlagen auf den privaten Grünflächen einen Flyer verteilt, ähnlich demjenigen zu den Schottergärten.
Herr Heckel lässt über den Antrag von Herrn Greve und Herrn Kruschke abstimmen, die Entscheidung über den Umgang mit dem Bauverbot auf den privaten Grünflächen bis zur PUBA-Sitzung am 21.10.2021 zu vertagen, damit das Thema zwischenzeitlich in den Fraktionen beraten werden kann.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Ausschuss für Planungs-, Umwelt- und Bauangelegenheiten empfiehlt eine Änderung des B-Planes Nr. 83 dahingehend, a) dass die textliche Festsetzung Nr. 7.1 ersatzlos gestrichen wird oder b) dass die Grundstückseigentümer/innen die Lage der von Bebauung freizuhaltenden privaten Grünflächen auf dem eigenen Grundstück selbst festlegen können.
Die Entscheidung über den Umgang mit dem Bauverbot auf den privaten Grünflächen wird auf die PUBA-Sitzung am 21.10.2021 vertagt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1
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