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Vorlage - VO/2649/21  

 
 
Betreff: Oberflächenertüchtigung der Hochtorstraße
hier: Betrachtung der Varianten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
19.08.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses (offen)   
09.09.2021 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses an Verwaltung zurück verwiesen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Der östliche Abschnitt der Hochtorstraße, ab der Straße Hören, ist nur erschwert mit dem Fahrrad befahrbar. Dies liegt an dem dort verbauten Oberflächenmaterial. Die Hochtorstraße ist ein wichtiger Ein- und Ausgangspunkt zur Altstadt. Um die Befahrbarkeit für den Radverkehr zu verbessern, sollen Bereiche der Oberfläche mit besser befahrbaren Material ausgetauscht werden.

Betrachtung der Planungsvarianten:

Gegenwärtig liegt in der Hochtorstraße, ab der Straße Hören bis zum Rosengarten, Granitgroßpflaster. Dieses Material kann gegen geschnittenes Granitgroßpflaster ausgetauscht werden. Geschnittenes Granitgroßpflaster lässt sich besser befahren. Eine Probefläche wurde bereits in der Straße Hören eingebaut (siehe Abbildung 1). Anderes Oberflächenmaterial, wie Natursteinplatten, ist aufgrund der Befahrung mit PKW und Lastverkehr nicht gut geeignet. Ggf. könnte Klinkerpflaster verwendet werden. Dabei wäre jedoch zu beachten, dass dieses Material den Eindruck eines Fahrradweges vermitteln könnte. Aufgrund des schmalen Straßenquerschnittes muss eine Befahrbarkeit durch PKW jedoch gewährleistet bleiben. Daher gehen die nachfolgend betrachteten Planungsvarianten von einer Ausführung mit geschnittenem Granitgroßpflaster aus.

 

Abbildung 1: Probefläche im Hören

Bei der Ausführung ergeben sich verschiedene Planungsvarianten. Die Wesentlichen werden nachfolgend erläutert. Sicherlich wäre der Austausch der gesamten Fahrbahnfläche die beste Lösung in Bezug auf die Variabilität der Verkehrsnutzung. Allerdings müssten dazu rund 900 m² Material verbaut werden. Gegenwärtig sind rund 160 m² Material auf dem Bauhof vorrätig. Die vorgeschlagenen Varianten sehen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ungefähr die Verwendung der vorhandenen Mengen vor.

Grundsätzlich soll mit keiner der vier Varianten ein offizieller Fahrradweg geschaffen werden. Es handelt sich um eine Oberflächenertüchtigung, die insbesondere dem Fahrradverkehr von Vorteil sein kann.

Variante 1: Beidseitige Führung mit Abzweigung über Reiferstraße

Abbildung 2: Variante 1

Bei dieser Variante wird ein ca. 0,6 m breiter Streifen an der südlichen Straßenseite durchgehend für den Verkehr stadtauswärts errichtet. Nördlich wird ein Streifen vom Rosengarten bis zur Einmündung Grabenstraße errichtet. Der Verkehr stadteinwärts soll dann über die Graben- und Reiferstraße geführt werden.

Variante 2: Beidseitige Führung mit Verlegung von Parkplätzen

Abbildung 3: Variante 2

Bei dieser Variante wird ein ca. 0,6 m breiter Streifen an der südlichen Straßenseite durchgehend für den Verkehr stadtauswärts errichtet. Stadteinwärts wird ebenfalls ein 0,6 m breiter Streifen an der nördlichen Straßenseite durchgehend errichtet. Damit dies möglich ist, müssen die vorhandenen Parkplätze im Bereich „Neue Lübecker“ bis „Reporter“ auf den Gehweg verlegt werden. Dieser ist 4 m breit. Es würden dann rund 2 m Gehweg verbleiben (siehe Abbildung 4). Die Rosen an den Gebäuden sollten dann entfernt werden. Im westlichen Bereich entfallen dann zwei bis drei öffentliche Parkplätze.

Abbildung 4: Detail Variante 2


Variante 3: Mittige Führung

Abbildung 5: Variante 3

Bei dieser Variante wird ein ca. 1 m breiter Streifen mittig der Fahrbahn errichtet. Im Abschnitt Grabenstraße bis Hören verschiebt sich die Fahrbahnmitte aufgrund der Parkplätze im Seitenbereich. Der Streifen soll beidseitig – stadteinwärts und stadtauswärts – befahren werden. Im Begegnungsfall müssen die Fahrradfahrenden ausweichen.

Variante 4: geteilte Führung

Abbildung 6: Variante 4

Diese Variante ist eine Kombination der Varianten 1 und 3. Die Verkehrsführung erfolgt im aufgeweiteten Bereich der Hochtorstraße beidseitig ca. 0,6 m und im verengten Bereich mittig ca. 1 m. Im verengten Bereich ist die Verkehrsführung gegenläufig. Im Bereich Grabenstraße bis Hören würden zum südlichen Gehweg rund 0,8 m verbleiben und zu den geparkten PKW rund 1 m (siehe Abbildung 7).

Abbildung 7: Detail Variante 4

Variantenvergleich:

Die nachfolgende Tabelle stellt die vier Varianten gegenüber.

Tabelle 1:Variantenvergleich

 

Variante 1

Variante 2

Variante 3

Variante 4

Direkte Wegführung

Nur stadtauswärts

Ja

Ja

Ja

Gegenläufige Nutzung

Im Bereich Grabenstraße bis Hören möglich, da dort keine direkte Verbindung

Nein

Ja

teilweise

Beeinträchtigung durch PKW

Gering

Gering

Teilweise, da Fahrbahn geteilt wird mit PKW

Teilweise, aber gering

Beeinträchtigung durch geparkte PKW (Türen öffnen)

Gering, nur nördlicher Teilabschnitt, stadteinwärts

stadteinwärts

Nein

Nein

Beeinträchtigung Fußverkehr

Teilweise, da im Bereich Hören bis Grabenstraße weiterhin Gehweg befahren wird

Ja, im Bereich wo Parkplätze verlegt werden wird Gehweg schmaler

Nein

Nein

Erhalt Parkplätze

Ja

2 – 3 entfallen

Ja

Ja

Eindeutigkeit der Verkehrsführung

Eindeutig

Eindeutig

Nicht eindeutig

Teilweise nicht eindeutig

Baulicher Aufwand

Gering

Mittel

Gering

Gering

Realisierung

2021

Bis 2022

2021

2021

Variante 1 hat den wesentlichen Nachteil, dass der Radverkehr keinen direkten Weg in die Altstadt bietet bspw. bei einer Wegebeziehung Rosengarten – Kirche. Es ist daher zu erwarten, dass teilweise im Abschnitt Grabenstraße bis Hören auf dem Gehweg oder gegenläufig auf dem südlichen Fahrstreifen gefahren wird.

Variante 2 regelt den Radverkehr am eindeutigsten und schafft auch eine direkte Wegeverbindung. Die Nachteile liegen in der aufwändigeren Umsetzung und der Beeinträchtigung des Fußverkehrs durch die Verlegung der Parkplätze. Zudem entfallen rund drei Parkplätze (vor dem Büro des Stadtmarketings).

Bei Variante 3 bleiben die Bedingungen für die anderen Verkehrsteilnehmenden wie bisher bestehen und es entstehen keine Beeinträchtigungen. Durch die gegenläufige Nutzung kann es jedoch zu Missverständnissen aufgrund der nicht eindeutigen Regelung des Verkehrs kommen. Die gegenwärtige Verkehrsführung und der schmale Verkehrsraum bedingen allerdings ein Fahrverhalten im Abschnitt Grabenstraße bis Hören entsprechend der untersuchten Variante. Der Fahrradverkehr muss aufgrund der geringe Fahrbahnbreite quasi mittig auf der Fahrbahn fahren. Bisher gab es hier keinen Unfall- oder Gefahrenschwerpunkt.

Variante 4 schafft für den Abschnitt Rosengarten bis Grabenstraße eine eindeutige Verkehrsführung. Im Bereich der Verengung gibt es eine weniger eindeutige Verkehrsführung, die aber auch weitestgehend der Bestandssituation entspricht. Die Vorteile dieser Variante liegen ebenfalls darin, dass der Fuß- und PKW-Verkehr weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt.


Empfehlung:

Keine der vier Varianten stellt eine „Ideallösung“ dar. Mit Blick auf die unterschiedlichen Beeinträchtigungen und dem Ziel eine Verbesserung der Befahrbarkeit der Hochtorstraße für den Fahrradverkehr zu erreichen, erscheint Variante 4 am besten geeignet. Hier müsste der Radverkehr im verengten Bereich im Begegnungsfall auf die schlechter befahrbare Oberfläche ausweichen. Dies wird für zumutbar empfunden. Die Variante scheint geeignet, den Radverkehr auf der Straße zu führen, sodass Gefahrensituationen mit dem Fußverkehr verringert werden können. Die Bedingungen für den Fuß- und PKW-Verkehr bleiben weitestgehend unverändert, die Bedingungen des Radverkehrs verbessern sich.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Oberflächenertüchtigung der Hochtorstraße soll gemäß der Variante 4 erfolgen.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 35.000 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle: 63000.51000

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Material (160 m²) lagert auf dem Bauhof. Kosten entstehen durch den Einbau.

 

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Anlage/n:

keine