Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die Ausführungsplanung Hochbau für den 2.BA ist soweit fortgeschritten, dass sie dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt werden kann. Herr Burghard und Frau Schäfer vom Büro ppp-architekten werden die Planung per Beamerpräsentation zeigen, erläutern und Fragen dazu beantworten. Zur Vorbereitung ist sie in der Anlage digital beigefügt. Auf Grund der Größe der Pläne liegt sie nicht in Papierform bei. Bei Bedarf können die Pläne nach vorheriger Terminvereinbarung bei Herrn Zondler (04561 619437) im Bauamt eingesehen werden. Der Ausschuss wird gebeten Kenntnis von der Planung zu nehmen, die den im VgV-Verfahren beschlossenen Entwurf, die Abstimmungen mit dem Nutzer und die Auflagen der Behörden umsetzt. Anregungen des Ausschusses werden in die Niederschrift zur Sitzung aufgenommen.
Des Weiteren setzt diese Vorlage den einstimmigen Beschluss des PUBA gem. der VO/ 2617/21 für das Gebäude des KGN um. Darin wurde der Bürgermeister gebeten zu prüfen, inwieweit sich die städtischen Gebäude für eine Aufrüstung mit Solaranlagen eignen und welche Kosten dafür anfallen würden. Auf dem 1.BA des KGN (Neubau) wird bereits eine PV-Anlage errichtet. Für den 2. BA des KGN ist diese Prüfung sofort veranlasst worden, da dies im Bedarfsfall bei der laufenden Ausführungsplanung Berücksichtigung bei der Verstärkung der Holzdachkonstruktion und in der Elektroplanung finden müsste. Die Prüfung des Gebäudeteiles VIII (Kasseler Modell) ergab, dass dieser nur 2-geschossige Gebäudeteil zu stark durch den 4-geschossigen Trakt I verschattet ist und die Betondachkonstruktion die zusätzlichen Lasten nicht aufnehmen könne. Die Prüfung des 4-geschossigen Traktes I ergab, dass das leichtgeneigte Satteldach auf beiden Dachhälften Photovoltaikelemente aufnehmen könnte, wenn man die Holzdachkonstruktion im Zuge der ohnehin notwendigen Dachsanierung statisch etwas verstärkt. Die Kosten dafür sind noch nicht ermittelt worden, da zunächst die Wirtschaftlichkeit der Anlage selbst bewertet werden muss. Diese wurde beim Ing. Büro Pahl und Jacobsen in Auftrag gegeben und ist in der Anlage beigefügt. Demnach wurden folgende mögliche Kennziffern errechnet:
PV-Generatorfläche: 262, 3 m² in 144 Modulen PV-Generatorleistung: 53,28 KWp PV-Generatorleistung: 45.982,00 kwh Davon Eigenverbrauch: 45.763,00 kwh Investitionskosten: 115.000,00 € brutto Gesamtkapitalrendite: 11,58 % Amortisationszeit: 8,30 Jahre
Noch nicht abschließend geklärt werden konnte, ob für die Realisierung des angenommenen Eigenverbrauches evtl. ein Batteriespeicher notwendig ist und ob dieser wirtschaftlich wäre. In den Kosten ebenfalls noch nicht enthalten sind die Kosten für die Verstärkung der Dachkonstruktion. Rechnet man diese Kosten hinzu wird sich eine noch unbestimmte Verlängerung der Amortisationszeit ergeben, die aber weit unter 20 Jahren liegen wird. Bei einer derzeit angenommenen Lebensdauer der PV-Module von ca. 20 Jahren ist also trotzdem von einer Wirtschaftlichkeit der ökologisch auf jeden Fall sinnvollen Anlage auszugehen.
Beschlussvorschlag:1.Die Ausführungsplanung Hochbau für den 2.BA (Trakt I und VIII) wird zur Kenntnis genommen. 2.Auf dem Dach des Traktes I soll eine Photovoltaikanlage für den überwiegenden Eigenverbrauch des Stromes in der Schule errichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit von zusätzlichen Batteriespeichern ist dazu zu prüfen. Die Mittel sind für den Haushalt zu beantragen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Grundrisse und Ansichten der Trakte I und VIII Wirtschaftlichkeitsberechnung einer Photovoltaikanlage auf Trakt I
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