Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 25.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:08 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde; hier: Arbeitsfeld Cap Arcona      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers; hier: Sitzungsvorschau Stadtverordnetenversammlung      
Ö 4     Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 4.1  
Corona-Pandemie      
Ö 4.2  
Hybrid-Sitzungen      
Ö 4.3  
Zwischenbericht Küstengymnasium      
Ö 4.4  
Erlaubniskarten für das Angeln im Hafen      
Ö 4.5  
Grüngutsammelstelle      
Ö 4.6  
Webcams im städtischen Internetauftritt      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 10.12.2020  
SI/1867/20  
Ö 6     Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 6.1  
- Sitzung vom 10.12.2020  
SI/1867/20  
Ö 6.2  
- Sitzung vom 11.02.2021  
SI/2287/21  
Ö 7  
Angleichung des Auslagenersatzes der/des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2551/20  
Ö 8  
Neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Stellv. Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Böckenhauer)  
Enthält Anlagen
VO/2564/21  
Ö 9  
1. Änderungssatzung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die offene Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht (Bericht StvV: Stellv. Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Böckenhauer)  
Enthält Anlagen
VO/2522/20  
Ö 10  
1. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutsammelstelle (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/2432/20  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird beschlossen. 

   
    04.02.2021 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Herr Albers empfiehlt, die GGSS künftig nicht mehr für die BürgerInnen zu öffnen, da keine Kostendeckung zu erreichen sei, kein echter Kreislauf stattfinde (wg. zu geringen Verkaufs von Komposterde) und das Grundwasser belastet werde.

 

Herr Schmidt erklärt mit Hinblick auf § 4, dass Quittungen weiterhin ausgegeben werden sollten. Die CDU spreche sich für eine kostendeckende Variante aus.

 

Herr Weber weist darauf hin, dass die GGSS von den BürgerInnen sehr gut angenommen werde und spricht sich für die weitere Öffnung zu bürgerfreundlichen Zeiten, die Einführung eines Mindestpreises, die Beibehaltung der Quittung und Preisanhebung gem. Vorlage aus. Es solle aber nur Grüngut abgegeben werden dürfen (kein Bauholz / -schutt).

 

Herr Greve empfiehlt, die Gebühren nicht zu sehr anzuheben, da sonst die Gefahr bestehe, dass Müll an den Straßenrändern entsorgt werde. Er spricht sich dafür aus, die GGSS weiterhin für die BürgerInnen geöffnet zu halten, auch wenn dies nicht kostendeckend sei.

 

Herr Neubauer spricht sich ebenfalls für den Erhalt der GGSS aus, es solle jedoch in die Satzung aufgenommen werden, dass diese nur Neustädter BürgerInnen offenstehe.

Herr Kruschke merkt hierzu an, dass auch Zweitwohnungsbesitzer meist fremde Kennzeichen haben, so dass die Unterscheidung nicht leichtfalle.

 

Herr Böckenhauer erklärt, dass die Grünen für den Erhalt der GGSS sind, da die BürgerInnen die Möglichkeit haben müssten, ihr Grüngut dort abzugeben. Eine moderate Preisanhebung sei akzeptabel.

 

Herr Albers gibt zu bedenken, dass es sich bei der Subventionierung der GGSS um eine Umverteilung von unten nach oben handele, da lediglich die Grundstücksbesitzer davon profitieren.

 

Herr Heckel lässt zunächst über den Antrag abstimmen, dass in § 4 Satz 4 nur die Worte „in bar“ gestrichen werden und dass die Worte „und gegen Quittung“ enthalten bleiben.

Abstimmungsergebnis über diesen Antrag: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.

 

Anschließend lässt Herr Heckel über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen.

 

Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird mit folgender Änderung beschlossen:

In § 4 Satz 4 sollen nur die Worte „in bar“ gestrichen werden, die Worte „und gegen Quittung“ sollen enthalten bleiben.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    25.02.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

- In § 4 Satz 4 sollen nur die Worte „in bar“ gestrichen werden, die Worte „und gegen Quittung“ sollen enthalten bleiben.

- In die Satzung soll an passender Stelle aufgenommen werden: „Die Nutzung der Grüngutsammelstelle ist nur für Einwohner*innen aus Neustadt in Holstein zulässig.“

- In die Satzung soll an passender Stelle aufgenommen werden: „Die Nutzung der Grüngutsammelstelle ist nur privaten Endverbrauchern vorbehalten. Eine Nutzung von Gewerbetreibenden ist nicht vorgesehen.“

 

Der Sachverhalt soll im Februar 2022 erneut im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beraten werden, damit eine erneute Kostenanpassung geprüft beziehungsweise vorgenommen werden kann.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmungen: 0 Enthaltungen: 2

 

Herr Kruschke drängt auf ein einheitliches System zur Anmeldung der Videokonferenzteilnehmenden für die Rednerliste.

Auf entsprechenden Einwurf der Verwaltung teilt Frau Giszas mit, dass sich die Möglichkeiten hierzu auch abhängig von der genutzten Software an den diversen Endgeräten unterschiedlich gestalten würden und eine Einheitlichkeit nur schwer herzustellen sei.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 11  
Widmung von Teilflächen am Bahnhof (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2541/20  
Ö 12  
Bebauungsplan Nr. 94 (Verbindungsstraße zwischen Wieksbergstraße und Am Holm), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2553/20  
Ö 13  
Global Nachhaltige Kommune; Resolution und Umsetzung einer 2030-Agenda (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2557/21  
Ö 14     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 14.1  
Zugriffe Hybrid-Videokonferenzen      
Ö 14.2  
Beschlusslage Benutzungs- und Gebührensatzung Grüngutsammelstelle      
Ö 14.3  
Telefonische Erreichbarkeit des Tourismus-Services      
Ö 14.4  
Raumluftfilter / CO²-Messgeräte      
Ö 14.5  
Badesteg Strandbad      
Ö 14.6  
Digitale Ausstattung von SuS      
Ö 14.7  
Anfragen in Sitzungen      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich zu TOPs 10 und 13: CDU-Anträge vom 25.02.2021 (407 KB)