Herr Albers empfiehlt, die GGSS künftig nicht mehr für die BürgerInnen zu öffnen, da keine Kostendeckung zu erreichen sei, kein echter Kreislauf stattfinde (wg. zu geringen Verkaufs von Komposterde) und das Grundwasser belastet werde.
Herr Schmidt erklärt mit Hinblick auf § 4, dass Quittungen weiterhin ausgegeben werden sollten. Die CDU spreche sich für eine kostendeckende Variante aus.
Herr Weber weist darauf hin, dass die GGSS von den BürgerInnen sehr gut angenommen werde und spricht sich für die weitere Öffnung zu bürgerfreundlichen Zeiten, die Einführung eines Mindestpreises, die Beibehaltung der Quittung und Preisanhebung gem. Vorlage aus. Es solle aber nur Grüngut abgegeben werden dürfen (kein Bauholz / -schutt).
Herr Greve empfiehlt, die Gebühren nicht zu sehr anzuheben, da sonst die Gefahr bestehe, dass Müll an den Straßenrändern entsorgt werde. Er spricht sich dafür aus, die GGSS weiterhin für die BürgerInnen geöffnet zu halten, auch wenn dies nicht kostendeckend sei.
Herr Neubauer spricht sich ebenfalls für den Erhalt der GGSS aus, es solle jedoch in die Satzung aufgenommen werden, dass diese nur Neustädter BürgerInnen offenstehe.
Herr Kruschke merkt hierzu an, dass auch Zweitwohnungsbesitzer meist fremde Kennzeichen haben, so dass die Unterscheidung nicht leichtfalle.
Herr Böckenhauer erklärt, dass die Grünen für den Erhalt der GGSS sind, da die BürgerInnen die Möglichkeit haben müssten, ihr Grüngut dort abzugeben. Eine moderate Preisanhebung sei akzeptabel.
Herr Albers gibt zu bedenken, dass es sich bei der Subventionierung der GGSS um eine Umverteilung von unten nach oben handele, da lediglich die Grundstücksbesitzer davon profitieren.
Herr Heckel lässt zunächst über den Antrag abstimmen, dass in § 4 Satz 4 nur die Worte „in bar“ gestrichen werden und dass die Worte „und gegen Quittung“ enthalten bleiben.
Abstimmungsergebnis über diesen Antrag: 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme.
Anschließend lässt Herr Heckel über den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der soeben beschlossenen Änderung abstimmen.
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die anliegende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Grüngutsammelstelle wird mit folgender Änderung beschlossen:
In § 4 Satz 4 sollen nur die Worte „in bar“ gestrichen werden, die Worte „und gegen Quittung“ sollen enthalten bleiben.
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