Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 21.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 24.01.2019  
SI/1547/19  
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 24.01.2019  
SI/1547/19  
Ö 4  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 5.1  
Hochbaumaßnahmen      
Ö 5.2  
Tiefbauarbeiten      
Ö 5.3  
Öffentliche Auslegung Planfeststellungsbeschluss und Planunterlagen für den geplanten Tunnel unter dem Fehmarnbelt      
Ö 5.4  
Mitteilungen über den Umweltbereich      
Ö 5.5  
ALLRIS-Bürgerinfo-App      
Ö 5.6  
Anliegerversammlung für den Bereich Teufelsberg      
Ö 5.7  
Erstellung eines Fahrradkonzeptes      
Ö 6  
Wohnungsbauvorhaben 1. Änderung - B-Plan 83 hier: Vorstellung des Projektes durch die Firma Semmelhaack      
Ö 7  
Neufassung der Straßenreinigungssatzung  
Enthält Anlagen
VO/2060/18  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 61 "Pelzerhaken am Leuchtturm nördlich der Wiesenstraße", hier: Entwicklung des Sondergebietes "Sport und Freizeiteinrichtungen"  
Enthält Anlagen
VO/2179/19  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges), hier: erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2182/19  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, gebilligt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

   
    21.03.2019 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, mit folgender Änderung gebilligt: Die rückwärtige Baugrenze wird bei allen Grundstücken im östlichen Geltungsbereich, bei denen sie bisher in einem Abstand von 5 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt ist, in einem Abstand von 3 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

   
    16.05.2019 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - geändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) und die Begründung werden in der Fassung, wie sie sich aus der anliegenden Abwägung ergibt, mit folgender Änderung gebilligt: Die rückwärtige Baugrenze wird bei allen Grundstücken im östlichen Geltungsbereich, bei denen sie bisher in einem Abstand von 5 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt ist, in einem Abstand von 3 m von der Grundstücksgrenze festgesetzt.

 

2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen sind von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind, einzuholen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

3. Es wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Frau Giszas und Herr Holtfester sind bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Ö 10  
Bericht über die Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises biologische Vielfalt      
Ö 11  
Neubau Amt 2 - Stand der Dinge      
Ö 12  
Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes 2010 - Entwurf 2018, hier: Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2185/19  
Ö 13  
Anfragen und Verschiedenes      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2019.03_Umsetzung von Beschlüssen (399 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2019_03_19 Präsi für HA 20.3. und PUBA 21.3. (643 KB)