Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der Anlage ergibt, jedoch mit folgenden Änderungen des Abwägungsvorschlages:
a) Der vorletzte Absatz auf Seite 24 der Begründung ist folgendermaßen zu formulieren:
„Westlich des Plangebietes verläuft die Bahntrasse Lübeck-Puttgarden. Für den Fall, dass hier in Zukunft ein Haltepunkt eingerichtet wird, soll eine Sichtachse zur Ostsee frei gehalten werden und eine Fußwegverbindung zur Straße „Am Holm“ hergestellt werden. Damit könnte auch der Standort der Marina für neue touristische Zielgruppen (siehe dazu Punkt 1.1.2) wesentlich attraktiver zugänglich werden. Zwecks Vorbereitung dieser Zielumsetzung wird ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zwischen der Bahntrasse und der Straße „Am Holm“ gesichert.“
b) Bei der Ergänzung der Begründung um die in der Stellungnahme der Feuerwehr enthaltenen Hinweise (Seite 8 der Abwägung) ist zu ergänzen, dass es sich bei dem Regenrückhaltebecken, das zu einem Löschwasserteich ausgebaut werden soll, um das „mittig im Geltungsbereich gelegene“ Regenrückhaltebecken handelt.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe er Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den F-Plan zu berichtigen.