Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1
Beschlussvorschlag:
Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt zu beschließen:
1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnunghat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschlussvom
23. April 2015 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
§ 1
1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbe- trag des Wirtschaftsplanes einschl. des Nachtrages
gegenüber bisher
nunmehr fest- gesetzt auf
1.1
im Vermögensplan
die Einzahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
die Auszahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
§ 2
2.
Es wird neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmenvon bisher
4.000.000 €
auf
4.250.000 €
.
30.03.2015 - Stadtwerkeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt zu beschließen:
1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnunghat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschlussvom
23. April 2015 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
§ 1
1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbe- trag des Wirtschaftsplanes einschl. des Nachtrages
gegenüber bisher
nunmehr fest- gesetzt auf
1.1
im Vermögensplan
die Einzahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
die Auszahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
§ 2
2.
Es wird neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher
4.000.000 €
auf
4.250.000 €
.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
23.04.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt zu beschließen:
1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
für das Wirtschaftsjahr 2015
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnunghat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschlussvom
23. April 2015 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:
§ 1
1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbe- trag des Wirtschaftsplanes einschl. des Nachtrages
gegenüber bisher
nunmehr fest- gesetzt auf
1.1
im Vermögensplan
die Einzahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
die Auszahlungen
253.500 €
0 €
8.389.296 €
8.642.796 €
§ 2
2.
Es wird neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und