Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1304/15  

 
 
Betreff: 1. Nachtragshaushalt Stadtwerke Neustadt in Holstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
30.03.2015 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses und des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.04.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

In der Sitzung des Stadtwerkeausschusses vom 17

Sachverhalt:

In der Sitzung des Stadtwerkeausschusses vom 17.11.2014 wurden folgende Investitionsmaßnahmen für den Haushaltsplan 2015 beschlossen:

 

-          Erneuerung Mittelspannungsleitung Eutiner Straße

-          Netzerweiterung EEG Anlagen (Hospitalmühlenweg)

 

Bedauerlicher Weise ist es bei der Berechnung für den Wirtschaftsplan 2015 zu einer falschen Kalkulation gekommen. Fälschlicher Weise wurde mit einem Kostenansatz von 100€ per Meter kalkuliert, der Kostenansatz hätte jedoch 300€ per Meter betragen müssen, da nur der Austausch  der Mittelspannungsleitungen erfolgt  und somit die gesamten Tiefbaukosten dem E-Bereich zuzuordnen sind.

 

Aufgrund der aktuellen Rechtssprechung im Bereich IT-Sicherheit und den anstehenden Netzübernehmen überprüfen wir derzeit  unsere aktuelle IT-Infrastruktur.

Möglicher Weise ergeben sich hier noch kurzfristig Investitionsbedarfe, die dann in einem 2.Nachtragshaushalt abgebildet werden, um die Kosten noch den Basisjahren für Strom und Gas zuordnen zu können.

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt zu beschließen:

 

1. Nachtrag zu der Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO

für das Wirtschaftsjahr 2015

 

 

 

 

 

 

Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung hat die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss vom

23. April 2015 den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2015 festgestellt:

 

 

 

 

 

 

 

§ 1

 

 

 

 

 

 

1. Mit dem Nachtragswirtschaftsplan werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

erhöht um

vermindert
um

und damit der Gesamtbe-
trag des Wirtschaftsplanes
einschl. des Nachtrages

 

 

 

 

gegenüber
bisher

nunmehr fest-
gesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.1

im Vermögensplan

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

253.500 €

0 €

8.389.296 €

8.642.796 €

 

die Auszahlungen

253.500 €

0 €

8.389.296 €

8.642.796 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

 

 

 

 

 

2.

Es wird neu festgesetzt:

 

 

 

 

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

 

 

 

 

Investitionsförderungsmaßnahmen               von bisher

4.000.000 €

auf

4.250.000 €

 

 

 

 

 

 

.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 € 250.000

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

1

Anlage/n:

1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wirtschaftsplan_2015 - Nachtrag (28 KB)