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Auszug - 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Staße Braunshof und der Ostsee, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 7
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1285/15 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für ein Gebiet zwischen der Staße Braunshof und der Ostsee, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Bericht:

Bau- und Planungsausschussvorsitzender Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Erster Stadtrat Kasten begrüßt die Maßnahme Bau eines Hotels. Er gibt den Hinweis, dass diese Maßnahme an ein FFH-Gebiet grenzt und die Überprüfung ergeben habe, dass diese Maßnahme keine negativen Auswirkungen auf das FFH-Gebiet habe, da es nur darauf ankomme, ob der offensichtliche Schutzzweck für dieses Gebiet beeinträchtigt werde. Diese Erkenntnis wäre vielleicht auch in anderen Bereichen von Nutzen.


Beschluss:

1. Der Entwurf der 36. Änderung des F-Planes für ein Gebiet in Neustadt in Holstein zwischen der Straße Braunshof und der Ostsee und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig