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Auszug - Antrag zur Bürgerbefragung in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 11
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:15 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1306/15 Antrag zur Bürgerbefragung in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN-Fraktion Herr Dr. Böckenhauer
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Prieß, Markus

Bericht:

Bericht:

Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/die Grünen Herr Dr. Böckenhauer trägt den Antrag und den Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vor.

Beschlussvorschlag: Die Fraktion Bündnis 90/die Grünen beantragen

  1. zunächst nicht über die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (VO/1092/14-1)zu beraten, sondern
  2. durch die Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein eine konsultative Bürgerbefragung nach § 16c Abs. 3 GO in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin durchzuführen.

Bürgerbeteiligung:

Keine

Diskussion:

Frau Giszas –SPD Fraktion– begrüßt den Antrag. Der Antrag ist der SPD Fraktion aber nicht ausführlich genug und so stellt sie den nachstehenden Antrag.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die 32. Änderung des F-Planes (VO/1092/14-1) wird bis zur Auswertung der Bürgerbefragung in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin zurückgestellt.

 

  1. Durch die Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein ist eine konsultative Bürgerbefragung nach § 16 c Abs. 3 GO in Neustadt in Holstein durch einen Fragebogen zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin durchzuführen.

 

  1. Die Bürgerinnen und Bürger sind zur Entscheidungsfindung vorher in einer Bürgerversammlung über die Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes in Rettin hinreichend zu informieren, einschließlich der Vorstellung des Fragebogens.
    Zur Information gehören sowohl die bisherigen Beratungen in den städtischen Fachgremien sowie die schriftlichen Stellungnahmen der zuständigen Einrichtungen des Landes Schleswig-Holstein und des Kreises Ostholstein.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt den Fragebogen mit hinreichend genauen Standortbezeichnungen für einen Wohnmobilstellplatz zu erarbeiten.

 

  1. Der Stadtverordnetenversammlung ist das Ergebnis der Befragung in der Herbstsitzung vorzulegen.

 

Erster Stadtrat Kasten nimmt Stellung zum Antrag von Bündnis 90/die Grünen. Er spricht sich gegen diese Befragung in Rettin aus, da er der Meinung ist, dass es hinreichende Möglichkeiten zur Information und Interessenbekundung gegeben habe. Das Thema wäre hinreichend diskutiert und außerdem würden zusätzliche Kosten und erheblicher Verwaltungsaufwand entstehen. Die CDU-Fraktion lehnt die Befragung ab und wird einen gesonderten Antrag stellen.

 

Herr Reichert spricht für den Ortsbeirat Rettin und dieser fühle sich durch die beabsichtigte  Befragung entmündigt. Die Rettiner Bürger wollten einen Wohnmobilstellplatz nur der Standort stehe noch nicht fest. Es werde der Stellplatz West favorisiert. Die BGN-Fraktion wird den Antrag von Bündnis 90/die Grünen ablehnen.


Erster Stadtrat Kasten verliest den gemeinsamen Antrag der CDU- und BGN – Fraktionen:
 

  1. Die von der Fraktion Bündnis 90 / die Grünen beantragte konsultative Bürgerbefragung nach § 16 c Abs. 3 GO in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin wird abgelehnt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnmobilstellplatz Rettin) vom 20. Februar 2014 nunmehr unverzüglich umzusetzen.
    Die erforderlichen Planungsaufgaben sind extern an das Büro Stadtplanung kompakt, Röntgenstr. 1 23701 Eutin, zu vergeben.

 

Die weiterhin erforderliche Bauleitplanung ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des BauPA am 7.5.2015 zu setzen und zu beraten.

 

Herr Dr. Böckenhauer begrüßt den erweiterten Antrag der SPD-Fraktion und bittet, dass über den erweiterten Antrag der SPD-Fraktion zuerst abgestimmt werde.
 

Herr Greve stimmt dem Antrag seiner Fraktion (SPD) zu. Er fragt zum Antrag von Bündnis 90 / die Grünen nach, dass ihm die Erklärung fehlt, weshalb es eine konsultative Bürgerbefragung nach § 16 c Abs. 3 Gemeindeordnung in Neustadt in Holstein geben soll und nicht nur im Ortsteil Rettin.

 

Dr. Böckenhauer teilt mit, dass das Thema alle Neustädter betreffe, da diese auch den Strand in Rettin nutzen; daher sollten alle Einwohnerinnen und Einwohner, befragt werden.

 

Weiterhin fragt Herr Greve zum Antrag der CDU / BGN nach, ob die im Antrag genannte konkrete Vergabe an ein Planungsbüro in dieser Form zulässig ist.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider gibt den Hinweis, dass das Planungsbüro nicht konkret bestimmt werden solle, dies sei Entscheidung der Verwaltung, daher müsste es heißen “an ein externes Planungsbüro“.

Der Antrag der CDU / BGN-Fraktionen sollte dahingehend abgeändert werden.

 

Herr Weber bittet Frau Weise darum, etwas zu den Gründen für die negativen Stellungnahmen der Naturschutzbehörden zu dem Standort West zu sagen.

Sie erläutert, dass es zu weit führen würde, heute hier noch einmal, die in den Fachausschüssen und dem Ortsbeirat gegebenen ausführlichen Erläuterungen zu wiederholen. Der wesentliche Punkt ist, dass nach Aussage der Naturschutzbehörden  die Fläche als sog.  prioritärer Lebensraum einzustufen sei, der gemäß einer seit 1992 rechtsgültigen EU-Richtlinie gesetzlich geschützt ist. Deshalb wird im Bauleitverfahren eine Genehmigung der Naturschutzbehörden mit 90-%-iger Wahrscheinlichkeit nicht zu erlangen sein. Die Verwaltung würde sich für den Standort West einsetzen, hält aber den Arbeitsaufwand und die Aufwendung von Honoraren für Planung und Gutachten mit 90-%-iger Wahrscheinlichkeit  für verlorenen Aufwand.

 

Herr Kahl weist darauf hin, dass es primär in dem Antrag von Bündnis 90 / die Grünen um die Bürgerbefragung gehe und nicht um den Standort des Wohnmobilstellplatzes. Er beantragt eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

 

Bürgervorsteher Sela unterbricht die Sitzung für 10 Minuten.

 

Herr Heckel fragt nach, warum ein externes Planungsbüro beauftragt werden soll und wer die Kosten trägt.

 

Erster Stadtrat Kasten äußert, dass die Stadt Neustadt in Holstein bezahlt, wenn sie den Auftrag erteilt.

 

Herr Weber versteht auch nicht, dass ein Planungsbüro beauftragt werden soll, da eine Fachkraft für Planung im Bauamt eingestellt wurde und dadurch Mitarbeiter vorhanden sein müssten.

 

Herr Reichert berichtet, dass im Bau- und Planungsausschuss und im Umwelt- und Verkehrsausschuss die externe Vergabe an ein Planungsbüro bereits beschlossen wurde.

 

Erster Stadtrat Kasten führt aus, dass nach Rücksprache mit der Verwaltung – Frau Weise – diese nichts gegen eine externe Vergabe habe, da es noch immer trotz der Neueinstellung erheblichen Arbeitsrückstand gebe.

 

Frau Weise erläutert, dass die Planungskosten ca. 6000 € betragen werden. Es handele sich um außerplanmäßige Ausgaben.

 

Herr Kahl führt aus, dass eine Auftragsvergabe nicht auf der Tagesordnung steht und seiner Meinung nach nicht erfolgen könne.

 

Herr Greve weist darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung bei der Höhe der Auftragsvergabe den Auftrag nicht beschließen darf, da dies in den Kompetenzbereich der Bürgermeisterin fällt. Außerdem weist er noch darauf hin, dass ein Ausschuss lediglich empfehlen kann und die Stadtverordnetenversammlung beschließt.

 

Erster Stadtrat Kasten stellt betreffend der konkreten Benennung eines Planungsbüros im Antrag an die Verwaltung die Frage, ob es rechtliche Einwände gibt.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider teilt mit, dass die Verwaltung durch den Ausschuss bereits den Auftrag erhalten habe, ein externes Planungsbüro zu beauftragen. Dieses werde die Verwaltung auch veranlassen. Wer konkret beauftragt werde, liege allerdings in ihrem Ermessen.

 

Erster Stadtrat Kasten ändert aufgrund der Aussage der Bürgermeisterin den Antrag der CDU / BGN-Fraktionen und im 3. Absatz des Antrages heißt es nun wie folgt:

 

Die erforderlichen Planungsaufgaben sind extern zu vergeben.

 

Dr. Böckenhauer fragt nach, ob eine Abstimmung der abgeänderten bzw. erweiterten Anträge zulässig ist.

 

Bürgervorsteher Sela antwortet, dass nach der Gemeindeordnung zunächst über den weitestgehenden Antrag abgestimmt wird. Sollte dieser die Zustimmung erhalten, entfällt die Abstimmung über die anderen Anträge.

 

Herr Greve ist der Meinung, dass nicht ein weitestgehender Antrag vorliegt, sondern ein weiterer Antrag.

 

Herr Holtfester stellt fest, dass der Punkt betr. des Flächennutzungsplanes im Antrag von Bündnis 90/die Grünen nicht mehr beschlossen werden kann, da darüber bereits im Februar ein Beschluss gefasst wurde.

 

Herr Weber stellt noch ein Mal fest, dass ein Ausschuss nicht beschließen kann, sondern nur empfehlen. Aus diesem Grund könne dieser auch keinen Auftrag erteilen.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider macht den Vorschlag, dass über die beiden Punkte des Antrages von Bündnis 90/die Grünen getrennt abgestimmt werde.

 

Erster Stadtrat Kasten macht den Vorschlag über alle Anträge zusammen abstimmen zu lassen.

 

Bürgervorsteher Sela lässt abstimmen:

 

1. Antrag der SPD (Antrag enthält den Inhalt des Antrages von Bündnis 90 / die Grünen)

 

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                        18 Nein-Stimmen

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

2. Antrag der CDU / BGN-Fraktionen

 

Abstimmungsergebnis:               18 Ja-Stimmen

                                                        12 Nein-Stimmen

Der gemeinsame Antrag der CDU und BGN-Fraktionen ist angenommen.

 

Der verabschiedete Beschluss lautet wie folgt:

 

Beschluss:

Beschluss: Antrag von der CDU- und BGN-Fraktion

  1. Die von der Fraktion Bündnis 90/die Grünen beantragte konsultative Bürgerbefragung nach § 16 c Abs. 3 GO in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin wird abgelehnt.
     
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wohnmobilstellplatz Rettin) vom 20. Februar 2014 nunmehr unverzüglich umzusetzen.

 

Die erforderlichen Planungsaufgaben sind extern zu vergeben.

 

Die weiterhin erforderliche Bauleitplanung ist auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des BauPA am 7.5.2015 zu setzen und zu beraten.
 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen

12 Nein – Stimmen

 

Der Antrag ist angenommen.