Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1300/15  

 
 
Betreff: vorhabenbezogene 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek),
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
30.03.2015 
gemeinsame öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.04.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22

Sachverhalt:

In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 22.01.2015 ist unter TOP 5 ein Hotelprojekt im Bereich des ancora-Yachthafens vorgestellt und der Aufstellungsbeschluss für die „7. vorhabenbezogene Änderung des B-Planes Nr. 54“ empfohlen worden. Dieser Empfehlung ist die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.02.2015 (TOP 17) gefolgt.

 

Zwischenzeitlich wurden der Entwurf der vorhabenbezogenen 7. Änderung des B-Planes Nr. 54 sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, eine FFH-Vorprüfung und ein Lärmgutachten erstellt (s. Anlagen), so dass nun der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden kann. Die Träger öffentlicher Belange sollen parallel zur öffentlichen Auslegung um ihre Stellungnahme gem. § 4 Abs. 2 BauGB gebeten werden.

 

 

 

 

 

1

Beschlussvorschlag:

1. Der Entwurf der vorhabenbezogenen 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Am Holm / An der Wiek“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung bereits am 28.10.2014 im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 erfolgt ist. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist im Rahmen der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 am 24.04.2014 durchgeführt worden.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:   X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Sämtliche mit dem Bebauungsplan zusammenhängenden Kosten werden vom Investor übernommen.

 

FFH-Vorprüfung

Anlage/n:

FFH-Vorprüfung

Lärmgutachten

Vorhaben- und Erschließungsplan

Begründung

Planzeichnung (Teil 1 und Teil 2)

Zeichenerklärung (Teil 1 und Teil 2)

Text (Teil 1 und Teil 2)

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 15-03-17 BA Anlage 1 FFH-Vorprüfung (944 KB)      
Anlage 9 2 öffentlich 15-03-17 BA Anlage 2 Lärmgutachten_optimiert (1878 KB)      
Anlage 2 4 öffentlich 15-03-17 BA Begründung B-54-7 (1652 KB)      
Anlage 3 5 öffentlich 15-03-17 BA nur Plan 1 B-54-7 Neustadt (308 KB)      
Anlage 4 6 öffentlich 15-03-17 BA nur Plan 2 B-54-7 Neustadt (83 KB)      
Anlage 5 7 öffentlich 15-03-17 BA Planzei 1 B-54-7 Neustadt (37 KB)      
Anlage 6 8 öffentlich 15-03-17 BA Planzei 2 B-54-7 Neustadt (416 KB)      
Anlage 7 9 öffentlich 15-03-17 BA Text 1 B-54-7 Neustadt (54 KB)      
Anlage 8 10 öffentlich 15-03-17 BA Text 2 B-54-7 Neustadt (38 KB)