Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Mit dem in der Anlage befindlichen Schreiben vom 31.03.2015 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u.a. eine Bürgerbefragung in Neustadt in Holstein zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Ortsteil Rettin durchzuführen. Gegenstand der Befragung können nur Selbstverwaltungsaufgaben sein. Dies ist hier der Fall. Die Befragung erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet. Dies ist zulässig. Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein enthält keine Aussage zur Form der beratenden Bürgerbefragung. Sie kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Bürger können ihre Meinung zu einem kommunalpolitischen Problem selbst formulieren oder anhand eines vorformulierten Fragebogens darlegen. Für die Durchführung einer Bürgerbefragung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich, der mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stadtverordneten zu fassen ist (§ 16 c Abs. 3 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein GO i.V.m. § 16 g Abs. 1 GO) Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wird um Beratung und Entscheidung gebeten. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:eine
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