a)mit der Stadt Neustadt in Holstein Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Wagrien-Fehmarn im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu bleiben und die von uns gemeinsam mit den weiteren Akteuren bearbeitete Integrative Entwicklungsstrategie (IES) aktiv umzusetzen,
b)die zur Umsetzung der Strategie erforderlichen öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Jahre 2015-2023 zum Betreiben der LAG sowie zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale/themenbezogene Projekte bereitzustellen. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
c)Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen.
02.07.2014 - Hauptausschuss
Ö 3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Wir beschließen
a)mit der Stadt Neustadt in Holstein Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Wagrien-Fehmarn im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu bleiben und die von uns gemeinsam mit den weiteren Akteuren bearbeitete Integrative Entwicklungsstrategie (IES) aktiv umzusetzen,
b)die zur Umsetzung der Strategie erforderlichen öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Jahre 2015-2023 zum Betreiben der LAG sowie zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale/themenbezogene Projekte bereitzustellen. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
c)Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
03.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Wir beschließen
a)mit der Stadt Neustadt in Holstein Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Wagrien-Fehmarn im Rahmen der ELER-Förderung (2014-2023) zu bleiben und die von uns gemeinsam mit den weiteren Akteuren bearbeitete Integrative Entwicklungsstrategie (IES) aktiv umzusetzen,
b)die zur Umsetzung der Strategie erforderlichen öffentlichen Kofinanzierungsmittel für die Jahre 2015-2023 zum Betreiben der LAG sowie zur Sicherung von Projekten in privater Trägerschaft und für regionale/themenbezogene Projekte bereitzustellen. Diese Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.
c)Für Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung die erforderliche Kofinanzierung bereitzustellen.