Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1159/14  

 
 
Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Ostholstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
18.06.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
03.07.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Mit Schreiben vom 23

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 23.1.2014 hat der Kreis Ostholstein erstmals Schulkostenbeiträge als Träger der Förderzentren „Kastanienhof“ in Oldenburg i.H. und der „Schule am Papenmoor“ in Bad Schwartau von den Kommunen erhoben. Für das Jahr 2013 ist für 24 Schülerinnen und Schüler ein Betrag von 159.018 € von der Stadt Neustadt in Holstein angefordert worden.

 

Der Kreis beruft sich auf § 111 Abs. 1 des Schulgesetzes, wonach er berechtigt und verpflichtet sei, als Träger der Einrichtungen Schulkostenbeiträge zu erheben. Diese Rechtsauffassung stützt der Kreis auf eine Stellungnahme des Bildungsministeriums vom August 2012. Bis dahin war auch das Bildungsministerium der Ansicht, dass eine Beitragserhebung nicht zulässig sei. Ursprung für die Änderung der Rechtauffassung des Bildungsministeriums ist die Änderung des § 111 des Schulgesetzes aus dem Jahre 2007.

 

Der Wortlaut des Gesetzes lässt jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung durch den Kreis. Der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) und der Städteverband haben hierauf frühzeitig hingewiesen und davon abgeraten, die angeforderten Beiträge zu bezahlen. Zeitgleich wurde versucht, eine klarstellende Formulierung bei der aktuellen Änderung des Schulgesetzes zu erreichen. Leider konnte sich der Gesetzgeber hierzu nicht durchringen.

 

Da auch andere Kreise aufgrund der Rechtsauffassung des Bildungsministeriums Schulkostenbeiträge von ihren Kommunen erhoben haben, ist es in der Folge zu Klagen vor dem Verwaltungsgericht aus den Kreisen Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg gekommen.

 

Der Kreisverband des SHGT empfiehlt seinen Kommunen den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Kreis Ostholstein, dessen Inhalt darin besteht, einen neuerlichen Rechtsstreit zu vermeiden und die Urteile aus den laufenden Klagen anzuerkennen. Der Vertrag mit dem Kreis müsste von allen Kommunen unterzeichnet werden.

 

Die Verwaltung hält den Vorschlag für einen effizienten Weg, Rechtssicherheit zu erlangen.

 

Bedingt durch die in Rede stehenden Summen ist regelmäßig eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen erforderlich. Aufgrund der längeren Zeitspanne, die hierfür benötigt wird, haben sich der SHGT und der Kreis auf den Abschluss eines „Letters of intent“ also einer Absichtserklärung hinsichtlich des angestrebten Vertragsabschlusses verständigt. Diese Absichtserklärung hat die Bürgermeisterin gegenüber dem SHGT abgegeben.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Besuch der Förderzentren „Geistige Entwicklung“ abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Sofern die Schulkostenbeiträge für rechtmäßig erachtet werden, wird der Kreis ca. 160.000 € jährlich von der Stadt erheben.

 

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Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Grundsatzvereinbarung Schulkostenbeiträge Förderzentren G (449 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Vereinbarung Erhebung von Schulkostenbeiträgen Förderzentren G (892 KB)