Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1153/14  

 
 
Betreff: Benutzungsgebühren für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" ab 01.08.2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Entscheidung
27.05.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Vorberatung
03.07.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2013 wurden die zurzeit geltenden Gebührensätze überprüft

Sachverhalt:

Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2013 wurden die zurzeit geltenden Gebührensätze überprüft. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte zum 01.08.2012.

 

Zurzeit werden folgende Gebühren erhoben:

 

 

Kindergarten-/Hortplatz

Std.-Anzahl

Mtl. Gebühr

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

4

96,00 €

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

5

113,00 €

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

6

127,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

8,5

157,00 €

Nachmittagsplatz (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

4

85,00 €

Hortplatz

6

127,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

1,75

13,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

1

10,00 €

 

 

 

Krippenplatz

 

 

7:30 Uhr bis 11:30 Uhr

4

179,00 €

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

7

313,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

8,5

380,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

1,75

13,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

1

10,00 €

                                                                                   

Der Beirat (Mitglieder: Elternvertreter der Einrichtungen, Vertreter der pädagogischen Kräfte sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung) wurde über die Überprüfung der Gebühren und über eine aufgrund der Kostensteigerung erforderliche Anpassung der Gebühren unterrichtet.

 

Nach eingehender Beratung wird trotz der schlechten Haushaltssituation der Stadt von Seiten des Beirates gebeten, von einer Erhöhung der monatlichen Gebühren abzusehen, da durch die Tariferhöhungen die stetig steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten etc. nicht abgefangen werden können. Sollte eine Erhöhung für unumgänglich gehalten werden, sollten die monatlichen Gebühren lediglich wie folgt angepasst werden: Erhöhung des Ganztagsplatzes um 10,00 € und für die anderen Betreuungszeiten 1,00 € pro Stunde/Monat.

 

Von Seiten der Verwaltung wird eine Erhöhung der monatlichen Gebühren um 2,00 €/Stunde vorgeschlagen. Dies scheint im Hinblick auf die durchschnittlichen Gebühren der umliegenden Kindertagesstätten vertretbar.

 

Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wird um Beratung und Beschlussempfehlung aufgrund der nachfolgenden Übersicht gebeten.

 

Ü 3-Betreuungsplatz

 

 

 

 

Tgl. Betreuungsstd.

Lt. Kalkulation

(60 % d. Kosten päd. Personal)

Vorschlag

Beirat

Durchschn. Gebühr der umliegenden

Kindertagesstätten*)

 

Verwaltungs-

vorschlag

4

149,70 €

100,00 €

122,00 €

104,00 €

5

187,12 €

118,00 €

142,50 €

123,00 €

6

224,55 €

133,00 €

160,00 €

139,00 €

8,5

318,11 €

167,00 €

197,00 € (9 Std.)

174,00 €

Nachmittagsplatz          4

149,70 €

89,00 €

126,00 €

95,00 €

 

 

 

 

 

Hortplatz                       6

224,55 €

133,00 €

143,00 €

139,00 €

 

 

 

 

 

Frühdienst                1,75

65,49 €

15,00 €

Kein Vergleich möglich

26,00 €

Spätdienst                     1

37,42 €

11,00 €

23,00 €

20,00 €

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Elternanteil an den Gesamtausgaben 2013

52,58 %

30,06 %

 

31,67 %

Elternanteil an den päd.

Kosten

 

36,08 %

 

38,01 %

*) Es erfolgte eine Umfrage bei den umliegenden Kindertagesstätten (Eutin, Heiligenhafen, Oldenburg in Holstein und Merkendorf).

 

 

U 3-Betreuungsplatz

(Krippenplatz)

Lt. Kalkulation

60 % d. Kosten päd. Personal

Vorschlag

Beirat

Durchschn. Gebühr der umliegenden

Kindertages-stätten**)

Verwaltungsvorschlag

1,75

121,14 €

15,00 €

 

15,00 €

4

276,90 €

183,00 €

 

183,00 €

7

484,58 €

320,00 €

 

320,00 €

8,5

588,41 €

390,00 €

 

390,00 €

1

69,23 €

11,00 €

 

11,00 €

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Elternanteil an den Gesamtausgaben

47,77 %

29,47 %

 

29,47 %

Elternanteil an den päd.

Kosten

 

38,34 %

 

38,34 %

**) Aufgrund der sehr stark abweichenden Betreuungszeiten im Rahmen der Krippenbetreuung ist die Höhe der durchschnittlichen Gebühr nicht eindeutig darstellbar.

Folgende monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ festgesetzt:

Beschlussvorschlag:

Folgende monatlichen Gebühren werden im Rahmen der Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ festgesetzt:

Die monatliche Gebühr beträgt ab 01.08.2014 für einen

 

Ü 3 - Betreuungsplatz

Gebühr

8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

104,00 €

7:30 Uhr bis 12:30 Uhr

123,00 €

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

139,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

174,00 €

Nachmittagsplatz (13:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

95,00 €

Hortplatz

139,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

26,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

20,00 €

 

 

U 3-Betreuungsplatz (Krippenplatz)

 

7:30 Uhr bis 11:30 Uhr

183,00 €

7:30 Uhr bis 14:30 Uhr

320,00 €

7:30 Uhr bis 16:00 Uhr

390,00 €

Frühdienst (5:45 Uhr bis 7:30 Uhr)

15,00 €

Spätdienst (16:00 Uhr bis 17:00 Uhr)

11,00 €

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

keine

Anlage/n:

keine