Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes ist seit dem 1.9.2009 in Kraft und am 13.12.2010 und 22.06.2012 geändert worden.
Eine Überarbeitung der Satzung ist u. a. durch die Anpassung an die Satzung des Kreises zur Ermäßigung oder Übernahme des Teilnahmebeitrages oder der Gebühren für die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Kreis Ostholstein, Änderung der Schließzeiten und Gebühren erforderlich. Der Beirat (Mitglieder: Elternvertreter der Einrichtungen, Vertreter der pädagogischen Kräfte sowie ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung) hat der Überarbeitung der Satzung zugestimmt. In der beiliegenden Synopse sind die Änderungen und Ergänzungen erläutert.
Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten. Beschlussvorschlag:Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- 2 -
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