Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Einwohnerfragestunde  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 2
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 03.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:24 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

2

2.1

Frau Sylvia Blankenburg erklärt, dass sie zwei Fragen habe, welche sich an die Bürgermeisterin, die Bauamtsleiterin Frau Weise und an die Hauptausschussmitglieder richten.

 

Zunächst möchte sie wissen, ob die Stadt Neustadt in Holstein sowie der Kreis Ostholstein und das Landesamt für Naturschutz davon ausgehen, dass der Horchturm Bestandteil des FFH-Gebietes sei.

Des Weiteren fragt sie, welches andere Ziel die Stadt mit der Entscheidung dem Investor den Horchturm für zwei Jahre zur Entwicklung eines Hotelprojektes zu überlassen, verfolgt,

als das EU-Naturschutzrecht auszuhebeln und den Schutz des FFH-Gebiets als letztes zusammenhängendes Naturschutzgebiet aufzuweichen.

 

Die Bürgermeisterin betont, dass dem Investor lediglich das Grundstück zur Prüfung der Projektverwirklichung und Überplanung anhand gegeben wurde. Voraussetzung hierfür war, dass dem Hauptausschuss in einem halbjährlichen Rhythmus Bericht über den Fortschritt erstattet werde und dass die Anhandgabe auch widerrufbar ist.

Erst wenn eine Planung vorliegt können und werden selbstverständlich die zuständigen politischen Gremien mit dem Thema befasst.

 

Auf erneute Nachfrage, ob der Horchturm Bestandteil des FFH-Gebietes sei, erklärt Frau Dr. Batscheider, dass der Horchturm im FFH-Gebiet stehe, jedoch als Gebäude aus ihrer Sicht nicht Bestandteil des Naturschutzes sein könne. Über die juristischen Bewertungen werde sie mit dem Bauamt sprechen.

 

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester ergänzt, dass es in der Vergangenheit bereits mehrere Anhandgaben des Horchturmes gegeben habe, die Investoren nach der Prüfung jedoch aus unterschiedlichen Gründen abgesprungen seien.

 

2.1.1

Frau Burmeister fragt, warum der Bau- und Planungsausschuss sowie der Umwelt- und Verkehrsausschuss nicht in den Prozess der Anhandgabe einbezogen wurden. Zudem möchte sie wissen, welche Verpflichtung die Stadt durch den Vertrag mit dem Investor eingegangen ist und ob der Vertragsabschluss einen Kaufvertrag beinhalte.

 

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester erklärt, dass es bisher lediglich Visionen des Investors gebe und noch keine Fakten. In Ausschüssen lässt sich jedoch lediglich über Fakten beraten, daher wurden der Bau- und Planungsausschuss sowie der Umwelt- und Verkehrausschuss noch nicht mit diesem Thema befasst.

 

Herr Holtfester erläutert noch einmal den Begriff der Anhandgabe und betont, dass es beim Vertragsschluss nicht zu einem Kaufvertrag gekommen sei.

 

2.1.2

Frau Blankenburg geht auf einen Kartenauszug des Kreises Ostholstein ein, woraus ihrer Ansicht nach ersichtlich wird, dass der Horchturm Bestandteil des FFH-Gebietes ist. Sie übergibt Herrn Sela den Kartenauszug.

 

2.1.3

Frau Disselhoff fragt, ob die Stadtverordneten vom Bauamt informiert wurden, dass das Vorhaben ihrer Ansicht nach rechtwidrig sei. Sie erklärt, dass die Stadt in der Pflicht steht, sobald der Investor nach Prüfung und Planung das Projekt verwirklichen möchte.

 

Frau Dr. Batscheider erläutert, dass es im Vorfeld Gespräche zwischen dem Bauamt und dem Investor gegeben habe, in dem er explizit darauf hingewiesen wurden, welche Restriktionen mit einem FFH-Gebiet verbunden sind. Wenn der Investor trotzdem und auf eigene Kosten die Realisierungschancen abprüfen möchte, so ist es sein Risiko. Sowohl der Investor als auch die Hauptausschussmitglieder wissen worauf sie sich eingelassen haben.

Die Bürgermeisterin betont erneut, dass die Stadt hier keinerlei Verpflichtungen eingegangen ist.

 

Frau Blankenburg deutet hieraus, dass die Stadt mit dem Projekt einverstanden wäre, sofern dem Investor eine Finanzierung gelingen würde.

 

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester stellt klar, dass der Hauptausschluss allein nicht entscheiden kann, ob das Projekt verwirklicht werden darf. Er erklärt, dass das Verfahren zunächst den Bau- und Planungsausschuss sowie den Umwelt- und Verkehrausschuss durchlaufen müsste, bevor die Stadtverordnetenversammlung als oberstes Entscheidungsgremium ggf. über entsprechende F-Plan- oder B-Planaufstellungen entscheiden werde.

 

2.1.4

Herr Morgenroth fragt, ob dem Investor mitgeteilt wurde, dass es sich bei dem Grundstück um ein FFH-Gebiet handele bzw. ob dies nicht nachgeholt werden müsse.

 

Herr Holtfester erklärt nochmals, dass dem Investor mitgeteilt wurde, dass es sich hierbei um ein FFH-Gebiet handele, jedoch der Horchturm ansich nicht Bestandteil des FFH-Gebietes sei.

 

2.1.5

Frau Bomke fragt, ob die Bürgermeisterin und die Stadtverordneten an einem intakten FFH-Gebiet interessiert seien und es unbelastet erhalten möchten.

 

Frau Dr. Batscheider erklärt, dass die Tatsache, dass es sich um ein FFH-Gebiet handelt, Grundlage des Verwaltungshandelns darstelle.

 

2.2.1

Frau Bohmke äußert Bedenken wegen der Höhenunterschiede zu den privaten Gastronomieterrassen und der Promenade am Seebrückenvorplatz und am ehemaligen Landschulheim Göttingen.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Problematik des Seebrückenvorplatzes mittlerweile in jedem zuständigen Fachausschuss beraten wurde, für Detailfragen solle sich Frau Bomke bitte an das Bauamt direkt wenden.

 

Herr Sela schlägt eine Kontaktaufnahme seitens des Bauamtes mit Frau Bomke vor, um eine gezielte Beantwortung ihrer Fragen zu gewährleisten.

 

2.2.2

Herr Morgenroth fragt, ob das Landesamt für Küstenschutz als Fachbehörde in den Prozess der B-Planerstellung mit einbezogen wird.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass jegliche einzubeziehende Instanz in den Prozess der Beteiligung einbezogen wird. Bürgervorsteher Herr Sela betont, dass jede benannte Behörde, wenn es denn dazu kommt, dass die Träger der öffentlichen Belange ihre Stellungnahme abgeben sollen, selbstverständlich mit einbezogen werde.

 

Frau Disselhoff fragt, wann eine Antwort auf die in der Einwohnfragestunde nicht beantworteten Fragen geliefert werde.

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass die Beantwortung der ausstehenden Fragen im Protokoll zur nächsten Stadtverordnetenversammlung erfolge.

 

Bürgervorsteher Sela schließt die Einwohnerfragestunde.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider beantragt die Tagesordnungspunkte 19 – Grundstücksangelegenheiten -  und 20 –Personalangelegenheiten – in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten.

 


 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig