Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs
Beschlussvorschlag:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Besuch der Förderzentren „Geistige Entwicklung“ abzuschließen.
18.06.2014 - Hauptausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Besuch der Förderzentren „Geistige Entwicklung“ abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
03.07.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, mit dem Kreis Ostholstein einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Anerkennung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Erhebung von Schulkostenbeiträgen nach § 111 Abs. 1 des Schulgesetzes für den Besuch der Förderzentren „Geistige Entwicklung“ abzuschließen.