Beschluss:
Die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindergärten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“ und des Städtischen Hortes“ wird in der vorliegenden Form unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen beschlossen:
§ 1 Abs. 1a) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:
Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“
§ 1 Abs. 1b) Absatz 2 Satz 2 und 3 werden wie folgt zusammen gesetzt:
Neu: „Über die Aufnahme der Kinder und der Vergabe entscheidet die Leitung der Einrichtung nach Alter und einer Vormerkliste, über die Vergabe von Ganztagsplätzen nach der nachgewiesenen Berufstätigkeit.“