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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschriften der Sitzungen vom 23.10.2013 und 28.11.2013      
Ö 3  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.10.2013  
SI/0980/13  
Ö 4  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 5  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 57 (Strandallee Ost), hier: Zustimmung zum Maß der Nutzung (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1091/14  
Ö 6  
32. Änderung des F-Planes (WoMo-Platz Rettin), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1092/14  
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 87 (Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1093/14  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87

    aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / 

    Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

    die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

    Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele

    und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informations-

    veranstaltung durchgeführt werden.

   
    30.01.2014 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87

    aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / 

    Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

    die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

    Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele

    und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informations-

    veranstaltung durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    20.02.2014 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87

    aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / 

    Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

    die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

    Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen  Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Ö 8  
Brandschutzplanung Rathaus  
Enthält Anlagen
VO/1090/14  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfragen und Verschiedenes      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)