Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Mitteilung der Verwaltung  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 30.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bericht:

Bericht:

Frau Weise erinnert an die Kleinräumige Bevölkerungsprognose, die im Rahmen des Zukunftskonzeptes Daseinsvorsorge erstellt wurde: In der ersten Fassung dieser Prognose hatte die Stadt Neustadt in Holstein eine Einwohnerzahl von 16.288, nach dem zwischenzeitlich veröffentlichten Zensus sind es ca. 1.200 Personen weniger, diese Zahl ist in die neue Fassung eingeflossen. Auf die Zukunftsprognose hat dies jedoch nur sehr geringfügige Auswirkungen: Bis zum Jahr 2018 ist für Neustadt in Holstein noch ein leichter Bevölkerungszuwachs zu erwarten. Bis zum Jahr 2025 ist dann wieder mit einem Rückgang in etwa auf das heutige Einwohner-Niveau zu rechnen.

 

Herr Buchwald berichtet zum Thema „Feste Beltquerung“, dass die Entscheidung der Landesplanungsbehörde über die raumverträglichste Trassenvariante der Schienenhinterlandanbindung für Ende März erwartet wird. Das Planfeststellungsverfahren hierfür wird eventuell noch in diesem Jahr eingeleitet, Planfeststellungsbehörde hierfür ist das Eisenbahnbundesamt. Für den Tunnel selbst hat die Bahn im Herbst 2013 die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren eingereicht. Bis Ende Januar 2014 soll die Plausibilitätsprüfung abgeschlossen sein, danach werden die Planfeststellungsunterlagen vervollständigt. Im März 2014 wird das Planfeststellungsverfahren durch die Bekanntmachung begonnen. In der Auslegungsphase haben die Gemeinden drei Monate Zeit, eine Stellungnahme abzugeben, für Privatpersonen und Verbände beträgt die Frist zwei Monate. Planfeststellungsbehörde für den Tunnel ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr in Kiel. Die Stadt Neustadt in Holstein ist durch den Tunnel selbst zwar nur mittelbar betroffen, dennoch ist es sinnvoll, auch hierfür eine Stellungnahme abzugeben, da es im schlimmsten Fall passieren kann, dass der Tunnel gebaut wird, die Schienenhinterlandanbindung jedoch nicht oder verspätet. In diesem Falle würde der gesamte Schienenverkehr (inkl. Güterverkehr) auf der vorhandenen Trasse abgewickelt. Um dies zu verhindern, können die Gemeinden im Planfeststellungsverfahren für den Tunnel z.B. eine Verkehrsbeschränkung dahingehend fordern, dass kein Güterverkehr durch den Tunnel fließt, solange die Schienenanbindung nicht zweigleisig und mit Schallschutz ausgebaut ist.

 

Mehrere Bauausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, im Planfeststellungsverfahren für den Tunnel eine Stellungnahme abzugeben.

 

Der Vorschlag von Herrn Brodowski, dieses Thema auch im Umwelt- und Verkehrsausschuss zu beraten, findet allgemeine Zustimmung.

 

Frau Weise berichtet, dass es seit Dezember 2013 ein Sonderförderprogramm für die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten gibt; die erforderlichen Anträge werden z.Zt. mit Hochdruck erarbeitet.