Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Buchwald erläutert mit Hilfe des Beamers einen Auszug aus der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, einen Übersichtsplan mit den drei möglichen Standorten Nord, Ost und West sowie einen Lageplan mit dem Geltungsbereich der geplanten 32. Änderung des F-Planes. Diese Pläne sind auch der Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.
Herr Reichert (Vorsitzender des Ortsbeirates Rettin) erklärt, dass sich der Ortsbeirat klar für die Westfläche ausgesprochen habe. Durch die direkt nebenan gelegene Kurbetriebsfläche könne es zu Synergieeffekten kommen.
Auf die Frage von Herrn Dalke, welche Argumente die UNB gegen die Westfläche habe, zitiert Herr Buchwald aus dem Protokoll des Bauausschusses vom 30.08.2012. Frau Weise ergänzt, dass auch der Blick in die Rettiner Wiesen eingeschränkt werde.
Herr Veldkamp weist darauf hin, dass die Mehrheit für die Westfläche sei und empfiehlt, die Zulässigkeit des Wohnmobilplatzes an diesem Standort innerhalb des F-Planverfahrens prüfen zu lassen.
Herr Kasten erwartet, dass sich die Verwaltung mit Nachdruck für die Interessen der Mehrheit einsetzt.
Herr Böckenhauer entgegnet, dass das FFH-Gebiet erlebbar bleiben müsse, auch dies habe einen touristischen Wert. Er fordert, die städtische Planungskraft nicht für aussichtslose Projekte zu vergeuden.
Frau Weise erklärt, dass in der Sitzungsvorlage die finanziellen Auswirkungen zwar mit „nein“ angegeben wurden, dass dies sich jedoch ändern würde, wenn die UNB ein artenschutzrechtliches Gutachten und eine FFH-Vorprüfung fordern würde.
Herr Weber spricht sich für den Standort Nord aus. Entgegen mancher Behauptung sei diese Fläche kein Bauerwartungsland, da aufgrund der demografischen Entwicklung kein Bedarf vorhanden sei. Eine direkte Strandnähe sei für einen Wohnmobilplatz nicht erforderlich. Der Standort Ost eigne sich eher für einen Klettergarten oder ähnliche touristische Nutzungen.
Für Herrn Dalke ist die Nähe des FFH-Gebietes kein Argument gegen den Standort West, da gleiches dann auch für die evtl. geplante Waldumwandlung in Pelzerhaken gelten müsste.
Frau Disselhoff weist darauf hin, dass das FFH-Gebiet gleichzeitig Naherholungsraum für Touristen und Einheimische ist. Planungen dürften keine negativen Auswirkungen auf die Ziele des FFH-Gebietes, z.B. den Wiesenvogelschutz, haben.
Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen. Beschluss: 1. Zu dem bestehenden F-Plan wird die 32. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet westlich des Strandweges in Rettin (s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Es soll ein Standort für einen Wohnmobilplatz dargestellt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5Ablehnung: 4Enthaltung: 0 |
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