Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1093/14  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 87 (Hafenwestseite),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr WeberAktenzeichen:3-610-15/87
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
30.01.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.02.2014 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Der Bereich der Hafenwestseite ist bisher überwiegend gewerblich geprägt

Sachverhalt:

Der Bereich der Hafenwestseite ist bisher überwiegend gewerblich geprägt. Aufgrund bereits erfolgter Nutzungsaufgaben und in den nächsten Jahren auslaufender Pachtverträge müssen hier Nachfolgenutzungen gefunden werden und evtl. Neuplanungen hinsichtlich des Maßes der Nutzung und der Lage städtebaulich gelenkt werden. Außerdem soll in diesem Bereich die fußläufige Verbindung des Bahnhofes mit der Innenstadt verbessert und die Möglichkeit einer zweiten verkehrsmäßigen Anbindung des Hafenbereiches geschaffen werden.

 

Für das Städtebauförderungsprogramm „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ wurden Vorbereitende Untersuchungen in Auftrag gegeben. Der für den B-Plan vorgesehene Geltungsbereich liegt innerhalb dieses Untersuchungsgebietes, so dass das städtebauliche Entwicklungskonzept im Bebauungsplan festgesetzt werden kann.

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87

    aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

    Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / 

    Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und

    die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und

    Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele

    und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informations-

    veranstaltung durchgeführt werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  X

Nein: 

 

Gesamtausgaben:

€    5.000,-

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle: 6100.6000

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Nur Vermessungskosten für Plangrundlage, bei Fremd-vergabe der Planung zusätzlich Honorarkosten

 

Lageplan mit Geltungsberei

Anlage/n:

Lageplan mit Geltungsberei

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (719 KB)      
Stammbaum:
VO/1093/14   Bebauungsplan Nr. 87 (Hafenwestseite), hier: Aufstellungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2372/20   Bebauungsplan Nr. 87 Teil 1 "Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss sowie Umstellung auf das beschleunigte Verfahren   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2422/20   Bebauungsplan Nr. 87 Teil 1 "Hafenwestseite Nord und Bahnhofsumfeld" hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich