Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Bereich der Hafenwestseite ist bisher überwiegend gewerblich geprägt. Aufgrund bereits erfolgter Nutzungsaufgaben und in den nächsten Jahren auslaufender Pachtverträge müssen hier Nachfolgenutzungen gefunden werden und evtl. Neuplanungen hinsichtlich des Maßes der Nutzung und der Lage städtebaulich gelenkt werden. Außerdem soll in diesem Bereich die fußläufige Verbindung des Bahnhofes mit der Innenstadt verbessert und die Möglichkeit einer zweiten verkehrsmäßigen Anbindung des Hafenbereiches geschaffen werden.
Für das Städtebauförderungsprogramm „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ wurden Vorbereitende Untersuchungen in Auftrag gegeben. Der für den B-Plan vorgesehene Geltungsbereich liegt innerhalb dieses Untersuchungsgebietes, so dass das städtebauliche Entwicklungskonzept im Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Beschlussvorschlag:1. Für das Gebiet „Hafenwestseite“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 87 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch) des Gebietes Hafenwestseite / Bahnhof wegen Änderung vorhandener Nutzungsstrukturen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen. 4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informations- veranstaltung durchgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan mit Geltungsberei
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