Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Für die Westseite der Strandallee und den angrenzenden Teil des Dünenweges gilt der Bebauungsplan Nr. 57. Nach diesem sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig (s. Anlage). Auf der anderen Straßenseite wurde im Jahre 2013 der Bebauungsplan Nr. 76 rechtskräftig, der drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss ermöglicht. Dem entsprechend wünscht der Grundstückseigentümer auch auf der Ostseite der Strandallee eine Erhöhung des Nutzungsmaßes.
Der Eigentümer wünscht die Bestätigung des Maßes der baulichen Nutzung durch den Ausschuss als Voraussetzung für die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten. Er hat eine Skizze mit seinen Vorstellungen vorgelegt (s. Anlage) und bittet um Zustimmung zu dem dort dargestellten Maß der Nutzung.
Seitens der Verwaltung wird am Dünenweg eine Abstufung zum I-geschossigen „Haus des Gastes“ bzw. zum öff. Parkplatz für städtebaulich sinnvoll erachtet. Außerdem befindet sich vor dem Flurstück 42/56 eine Grünfläche, so dass hier auch bei zwei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss guter Seeblick gegeben ist. Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem in der anliegenden Skizze enthaltenen Maß der Nutzung mit der Maßgabe zu, dass am Dünenweg lediglich zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss zulässig sind. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Planzeichnung des B-Planes Nr. 57 Skizze des Eigentümers mit Darstellung des gewünschten Maßes der Nutzung
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