Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Herr Buchwald erläutert den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Sachverhalt und Beschlussvorschlag. Dabei zeigt er den rechtskräftigen B-Plan Nr. 57 und die Skizze des Eigentümers mit den gewünschten Geschossigkeiten per Beamer. (sh. Anlage zur Vorlage)
Herr Heckel befürchtet, dass die Strandallee bei einer beiderseitigen 3-geschossigen Bebauung mit zusätzlichem Staffelgeschoss zu einer engen Schlucht wird.
Herr Rolf Hansen empfiehlt, dass das in der Skizze dargestellte L-förmige Gebäude so geändert werden müsse, dass der Schenkel am Dünenweg abgetrennt wird.
Herr Brodowski erinnert daran, dass bereits bei der Aufstellung des B-Planes Nr. 76 eine gleiche Höhe auf beiden Seiten der Strandallee gewollt war; er empfiehlt, für das ganze Gebäude eine 3-Geschossigkeit mit Staffelgeschoss zuzulassen; das Gebäude solle jedoch etwas von der Strandeallee zurückgesetzt werden.
Herr Veldkamp und Herr Kasten sprechen sich dafür aus, das gesamte Gebäude Nr. 1 (siehe Skizze) 3-geschossig plus Staffelgeschoss festzusetzen.
Auf die Frage von Herrn Weber, ob für das Gebäude Nr. 1 unterschiedliche Geschossigkeiten festgesetzt werden sollen (3 plus Staffel an der Strandallee, 2 plus Staffel am Dünenweg) sprechen sich die meisten Ausschussmitglieder dafür aus, das gesamte Gebäude einheitlich festzusetzen.
Frau Bahr (Pelzerhaken) weist darauf hin, dass die Errichtung eines neuen hohen Gebäudes östlich der Strandallee zu einer Beschattung des z.Zt, im Bau befindlichen Gebäudes (westlich der Strandallee) führen wird. Außerdem ergäbe sich in der Strandalle ein sehr abrupter Wechsel von 1-geschossigen Einfamilienhäusern zu dem 4-geschossigen Wohnungsbau.
Herr Bomke (Pelzerhaken) befürchtet bei Windstärken von mehr als 4 Beaufort starke Zugerscheinungen in der Strandallee.
Herr Weber lässt darüber abstimmen, ob das Gebäude Nr. 1 (an der Strandallee) drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss und die Gebäude Nr. 2 und 3 (am Dünenweg) zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss erhalten sollen. Beschluss: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt dem in der anliegenden Skizze enthaltenen Maß der Nutzung mit der Maßgabe zu, dass bei den Gebäuden Nr. 2 und 3 (am Dünenweg) lediglich zwei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss zulässig sind. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 8Ablehnung: 0Enthaltung: 1 |
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