Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Datum: Do, 05.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragen      
Ö 3  
Niederschrift der Sitzung vom 21.02.2022  
SI/2421/22  
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung vom 31.03.2022  
SI/2422/22  
Ö 5  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 31.03.2022  
SI/2422/22  
Ö 6     Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6.1  
Vorstellung der neuen Stadtplanerin      
Ö 6.2  
Kreisverkehr Oldenburger Straße/Ostring      
Ö 6.3  
Aufforstungsflächen      
Ö 6.4  
Küstenschutz      
Ö 7  
Bericht über die Umsetzung von Beschlüssen      
Ö 8  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf  
Enthält Anlagen
VO/2797/22  
Ö 9  
Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2800/22  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

   
    05.05.2022 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. r das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstü cke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung                       - Regelung erneuerbaren Energien

2. Es ist eine Vereinbarung zum sozialverträglichen/öffentlich-förderfähigen Wohnraum zu treffen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen

.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen:  9 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen: 0

 

   
    23.06.2022 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

1. r das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung

- Regelung erneuerbaren Energien

 

2. Es ist eine Vereinbarung zum sozialverträglichen/öffentlich-förderfähigen Wohnraum zu treffen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 31:

 

Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

Ö 10  
Urban Pergola; Antrag der CDU-Fraktion  
Enthält Anlagen
VO/2801/22  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Zustimmung zum Bebauungskonzept  
Enthält Anlagen
VO/2798/22  
Ö 12  
Ertüchtigung Finkenweg hier: Vorstellung Planung  
Enthält Anlagen
VO/2799/22  
Ö 13     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 13.1  
Gefällte Bäume im Bereich des Hotel Strandkind      
Ö 13.2  
Erweiterung Rathaus      
Ö 13.3  
Straßennamenvergabe nördlicher Lübscher Mühlenberg      
Ö 13.4  
Begehung nördlicher Lübscher Mühlenberg zum Thema Knickbeschaffenheit      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 14.1     (nichtöffentlich)      
N 14.2     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2022.05_Umsetzung von Beschlüssen (446 KB)