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Vorlage - VO/2798/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post),
hier: Zustimmung zum Bebauungskonzept
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1757/17
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
05.05.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2014 das Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB zustimmend zur Kenntnis genommen und u.a. die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ beschlossen. Die vorbereitenden Untersuchungen stellen den Bereich des gegenwärtigen Postgrundstückes an der Waschgrabenallee als „Potenzialflächen für städtebauliche Entwicklungen durch Bau-, Umnutzungs-, Ordnungs- und Abrissmaßnahmen“ dar. Es wird dabei Folgendes festgestellt: Das Postgebäude an der Waschgrabenallee fügt sich durch seine unmaßstäbliche Bauweise/-art und dem Fehlen einer straßenbegleitenden Raumkante nicht in die Umgebung ein und wirkt daher wie ein Fremdkörper. Der baulich integrierte Buswartebereich ist zudem in einem sehr unattraktiven Zustand“ (VU 2014: S. 47). Folgende Ziele werden formuliert: Städtebauliche Neuordnung […] im Bereich des Postgebäudes an der Waschgrabenallee nebst Grundstücksneuordnung und -freilegung“ (VU 2014: S. 83). Der Bereich liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Altstadt“.

Um die zuvor genannten allgemeinen Ziele der Sanierung zu konkretisieren, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Dieser soll maßgeblich für die städtebauliche Neuordnung sein. Der Bebauungsplan soll auch Grundlage für den Genehmigungsvorbehalt gem. §§ 144 und 145 BauGB sein. 

Der anliegende Entwurf eines städtebaulichen Bebauungskonzeptes für das Grundstück (siehe Abbildung 1) wurde durch den Vorhabenträger als Grundlage für eine weitere Entwicklung der Flächen erstellt und soll als städtebauliches Konzept für eine Bebauung dienen. Der Entwurf soll auch als Grundlage für einen späteren städtebaulichen Vertrag dienen. Der Entwurf des städtebaulichen Bebauungskonzeptes wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses durch den Vorhabenträger vorgestellt.

Abbildung 1: städtebauliches Bebauungskonzept o.M.

Der Entwurf sieht rund 130 neue Wohneinheiten vor.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Dem städtebaulichen Bebauungskonzept wird zugestimmt.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag vorzubereiten mit folgenden wesentlichen Inhalten:

- Sicherung der städtebaulichen und architektonischen Gestaltung durch einen Wettbewerb auf Grundlage des Bebauungskonzeptes

- Sicherung von Umsetzungsfristen

- Sicherung der Qualität der Freiflächen

- Sicherung der Unterbringung von Amt II bis 2026

- Sicherung PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze

- Sicherung kostengünstiger Wohnraum/öffentlich geförderter Wohnraum

- Sicherung der Anteile kleiner Wohnungen (1 Zimmer) und großer Wohnungen (4 Zimmer)

- Sicherung eines öffentlichen Gehrechtes für die Erweiterung des Radweges

- Sicherung von Flächen zur Verlegung der Bushaltestelle

- Übernahme der Planungskosten

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Entwurf des städtebaulichen Bebauungskonzeptes

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf des städtebaulichen Bebauungskonzeptes (1950 KB)      
Stammbaum:
VO/1757/17   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Aufstellungsbeschluss   32 Planung   Vorlage öffentlich
VO/2798/22   Bebauungsplan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post), hier: Zustimmung zum Bebauungskonzept   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2908/22   Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 92 (Waschgrabenallee - Post) und Rahmenvereinbarung zur Kostenbeteiligung   3 Bauamt   Vorlage öffentlich