Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2800/22  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
05.05.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.06.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Baugenossenschaft Neustadt plant auf ihren Flächen im Bereich Sandberger Weg/ Ahornweg/ Kiekebusch die Errichtung von zwei Geschosswohnungsbauten mit insgesamt 43 Wohneinheiten, einer Begenungsstätte und Büroflächen für die Baugenossenschaft.

Erste Entwürfe liegen dazu bereits vor (siehe Abbildung 1).

Die Flächen liegen im Innenbereich und können mit einem B-Plan im beschleunigten Verfahren (Nachverdichtung) überplant werden. Die Bauleitplanung soll durch das Bauamt erbracht werden. Ggf. ist die Erstellung eines Fachgutachtens für den Schallschutz erforderlich. Im Haushaltsplan für 2022 wurden dafür bereits Mittel eingestellt.

Abbildung 1: Entwurf Lageplan mögliches Bebauungskonzept o.M.

 

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Beschlussvorschlag:

1. Für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: 5.000 €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja: X

Budget: 5.000 €

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Kosten für Schallgutachten und Plangrundlage

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Geltungsbereich (363 KB)      
Stammbaum:
VO/2800/22   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2966/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3070/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich