Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2797/22  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben
hier: Zustimmung zum Entwurf
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/1215/14-1
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Entscheidung
05.05.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses geändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „sozialer Zusammenhalt“ soll die Straße Haakengraben in der Altstadt von Neustadt in Holstein erneuert werden (siehe Abbildung 1). Die Straße reicht mit einer Länge von rund 300 m von der Kremper Straße zur Straße Am Binnenwasser. Der östliche Teil der Straße wurde bereits in den 1980er Jahren oberflächlich erneuert, weist jedoch Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auf. Der westliche Teil ab der Straße Klosterhof befindet sich im ursprünglichen Zustand, gepflastert mit Katzenkopfpflaster. Begeh- und Befahrbarkeit der Oberflächen ist hier nur erschwert möglich.

Abbildung 1: Lageplan Erneuerung Haakengraben o.M.

Die Oberflächen der Straße sollen erneuert werden. Dabei sind insbesondere die Barrierefreiheit und die Verkehrsberuhigung der zukünftigen Verkehrsanlage zu beachten. Da sich die Straße im historischen Altstadtkern befindet, sind zudem auch eine Aufwertung der Gestaltung und die Erhöhung der Aufenthaltsqualität Ziel der Baumaßnahme.

Die Maßnahme soll zusammen mit den Stadtwerken durchgeführt werden. Die Gasleitungen sind aus Stahl und wurden 1968 eingebaut, Wasser- und Stromleitungen sind rund 50 Jahre alt, der Abwasserkanal ist älter als 60 Jahre.

Die ermittelten Kosten der Kostenberechnung liegen für das Baulos 1 bei rund 1,9 Mio. € und für das Baulos 2 bei rund 0,4 Mio. €. Beide Kostenberechnungen inkludieren die Baunebenkosten. Für den Ausbau der Straße (Baulos 1) werden Ausbaubeiträge erhoben. Diese belaufen sich anteilig auf geschätzt 40 % der Kosten (rund 0,77 Mio. €) und können mit Mitteln der Städtebauförderung für zwei Jahre vorfinanziert werden. Der verbleibende Anteil wird zu 2/3 durch Mittel der Städtebauförderung gefördert. Der städtische Eigenanteil für das Baulos 1 beläuft sich somit auf rund 0,39 Mio. €. Die Kosten für das Baulos 2 müssen vollständig von der Stadt getragen werden.

Das Baulos 1 umfasst den gesamten Straßenverlauf. Hier wurden im nördlichen Bereich die Oberflächen vor dem Museum angepasst. Zwischen Rosenstraße und Klosterhof übernimmt die Planung weitestgehend den Bestand. Im südlichen Abschnitt bis zur Straße Am Binnenwasser wird ein ausreichend dimensionierter einseitiger Gehweg geschaffen.

Das Baulos 2 umfasst die südwestliche Spitze zwischen Klosterhof und der Straße Am Binnenwasser. Hier wird eine Umgestaltung vorgeschlagen, die mehr Aufentahltsqualität schaffen soll.

Der Entwurf wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt. Im Rahmen der Entwurfsverfassung fand ein Beteligungsformat mit Jugendlichen statt.

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Beschlussvorschlag:

1. Dem Entwurf für das Baulos 1 wird zugestimmt.

2. Dem Entwurf für das Baulos 2 wird zugestimmt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt die Anliegenden zu informieren sowie den Förderantrag (Städtebauförderung) vorzubereiten und an das zuständige Innenministerium zu stellen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

Baulos 1: 1,93 Mio. €, Baulos 2: 0,38 Mio. €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

 

 

 nein: X

Deckungsvorschlag: Städtischer Eigenanteil ist in die HH 2023/24 einzustellen (in Finanzplan vorgesehen).

Bemerkungen:

Sonderkonto Städtebauförderung

 

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Anlage/n:

Gestaltungsplanung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gestaltungsplanung (7322 KB)      
Stammbaum:
VO/1215/14   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt-Hafenwestseite"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/1215/14-1   "Vorbereitende Untersuchungen" nach § 141 BauGB und Beschluss über die förmlichen Festlegungen der Sanierungsgebiete "Hafenwestseite" und "Altstadt"   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2797/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2888/22   Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Erneuerung Haakengraben hier: Zustimmung zum Entwurf II   3 Bauamt   Vorlage öffentlich