Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Oberfläche (Asphalt) des Finkenweges ist in einem schlechten baulichen Zustand (siehe Abbildung 1) und die vorhandene Treppenanlage ist nicht barrierefrei. Zur Ertüchtigung des Weges ist daher vorgesehen, die Oberflächen zu erneuern und die Treppe durch eine barrierefreie Rampe zu ersetzen. Zur teilweisen Entsieglung der Flächen werden die Oberflächen in wassergebundener Bauweise neu angelegt. Das Oberflächenwasser im Rampenbereich soll über eine seitliche Rinne und Querläufe abgeführt werden. Das Oberflächenwasser im Bereich des übrigen Finkenweges soll teilweise durch die wassergebundene Oberfläche versickern und teilweise den angrenzenden Grünflächen zugeführt werden. Im Bereich der Rampe sollen Winkelstützen errichtet werden, die eine maximale Höhe von rund 1,20 m über Oberkante der Wegedecke haben. Der Entwurf wird in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vorgestellt. Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat auf seiner Sitzung am 28.10.2021 im Rahmen der Haushaltsvorberatung einen Sperrvermerk für die Maßnahme beschlossen. Zur Umsetzung der Ertüchtigung muss dieser Vermerk aufgehoben werden. Zudem ist eine Einzelgenehmigung durch die Kommunalaufsicht erforderlich. Diese wird erteilt, wenn der Sperrvermerk durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss aufgehoben wurde. Abbildung 1: Treppe am Finkenweg mit „Fahrradrampe“
Beschlussvorschlag:1. Dem Entwurf wird zugestimmt. 2. Der Sperrvermerk vom 28.10.2021 wird aufgehoben. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt die Ertüchtigung des Finkenweges gemäß des vorliegen Entwurfs durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Lageplan und Geländeschnitt
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