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Auszug - Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 05.05.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:45 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2800/22 Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rieger trägt kurz vor und begrüßt Herrn Buske von der Baugenossenschaft eG aus Neustadt in Holstein.

Es erfolgt eine Diskussion über den Sozialen Wohnungsbau.

Herr Buske erläutert die Rechtsform und Grundprinzipien einer Genossenschaft und dass diese nicht gewinnorientiert arbeitet.

Herr Rieger führt aus, dass es sich hier zuerst nur um den reinen Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes handelt und es positiv zu sehen ist, dass eine Genossenschaft neuen Wohnraum schaffen will. Frau Weise ergänzt, dass im Bebauungsplan städtebauliche Regelungen getroffen werden.

Herr Rukat und Herr Albers streben eine pragmatische Diskussion an und stehen dem Vorhaben der Baugenossenschaft positiv gegenüber.

Herr von Hörsten unterstützt die Nachverdichtung des Innenbereiches durch eine Baugenossenschaft.

Herr Dr. Böckenhauer bittet um Ergänzung der Beschlussempfehlung durch eine Absicherung des sozialen Wohnungsbaus und eine Regelung zu erneuerbaren Energien.

 

Die Beschlussempfehlung wird entsprechend ergänzt.


Beschluss:

1. r das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstü cke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung                       - Regelung erneuerbaren Energien

2. Es ist eine Vereinbarung zum sozialverträglichen/öffentlich-förderfähigen Wohnraum zu treffen.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen:  9 Nein-Stimmen:  0 Enthaltungen: 0