Beschluss:
1. Für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach
- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen
- Regelung gestalterischer Festsetzungen
- Regelung der verkehrlichen Erschließung
- Regelung erneuerbaren Energien
2. Es ist eine Vereinbarung zum sozialverträglichen/öffentlich-förderfähigen Wohnraum zu treffen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.