Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2809/22  

 
 
Betreff: Abschluss eines Defizitfinanzierungsvertrages mit der ev.-luth. Kirchengemeinde Neustadt in Holstein über den Betrieb des Friedhofes
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
10.05.2022 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
23.06.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Vorhalten eines Friedhofes ist gemäß § 22 Bestattungsgesetz grundsätzlich kommunale Pflichtaufgabe der Gemeinde. In Neustadt in Holstein ist die Kirchengemeinde Trägerin des Friedhofes und nimmt damit diese wichtige im allgemeinen Interesse liegende Aufgabe für die Gemeinde war. Die Kirche gewährleistet damit würdige Bestattungen aller Einwohnerinnen und Einwohner, sowie die in der Verantwortung der Gemeinde stehenden Bestattungen. Auch der Denkmalschutz, Naturschutz und die Ortskultur werden durch die Kirche bewahrt.

 

Die Kirchengemeinde ist nach Einführung der Doppik an die Stadt Neustadt in Holstein herangetreten, da durch die neue Haushaltsführung ein jährliches Defizit sichtbar geworden ist. Das errechnete Defizit für das Jahr 2020 liegt bei 17.751,00 €, das geplante Defizit für 2022 liegt bei 63.800,00 €. In dieser Spanne wird sich das tatsächliche Defizit bewegen und im Nachhinein belegt. Für das Jahr 2022 soll ein Betrag von 41.000,00 € (Mittelwert) in den Nachtragshaushalt der Stadt eingestellt werden.

Grundsätzlich sind die Defizite auf rückläufige Erdbestattungen und eine allgemeine Änderung in der Bestattungskultur zurückzuführen. Als Reaktion auf die sich rasant verändernde Bestattungskultur und die sich dadurch ergebenen Herausforderungen plant die Kirche ein Friedhofswerk einzurichten. Teilnahmevoraussetzung wird für örtlichen Kirchengemeinden das Vorliegen eines Defizitfinanzierungsvertrages mit ihren Standortgemeinden sein. Das Friedhofswerk soll die Verwaltungstätigkeit des Friedhofs übernehmen; einheitliche Standards schaffen und Kosten reduzieren.

 

Beigefügt ist ein Mustervertrag, der noch nicht abschließend ausgehandelt ist. Er soll ab dem 1.1.2022 gelten.

 

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Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Kirchengemeinde Neustadt in Holstein einen Defizitfinanzierungsvertrag für den Betrieb des Friedhofs abzuschließen.

Die erforderlichen Haushaltsmittel von ca. 41.000,00 € werden durch den Nachtragshaushalt bereitgestellt. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  x

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 € 41.000 jährlich

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Mustervertrag Defizitfinanzierung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Muster Defizitfinanzierungsvertrag (1386 KB)