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Auszug - Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2800/22 Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Herr Heckel berichtet nach Vorlage und führt zu der in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau entstandenen Diskussion der Vorberatung im Fachausschuss aus.

 

Diskussion:

keine

 


Beschluss:

1. r das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 96 im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Ermöglichung zusätzlicher Bebauung von 43 Wohneinheiten (Nachverdichtung der Grundstücke) mit drei Geschossen und Satteldach

- Regelung der Zulässigkeit von sonstigen Nutzungen

- Regelung gestalterischer Festsetzungen

- Regelung der verkehrlichen Erschließung

- Regelung erneuerbaren Energien

 

2. Es ist eine Vereinbarung zum sozialverträglichen/öffentlich-förderfähigen Wohnraum zu treffen.

 

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.

 


Abstimmungsergebnis (entsprechend Verfahrenserlass zur Bauleitplanung):

gesetzliche Anzahl der Stadtverordneten: 40

davon anwesend: 31:

 

Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

 

Es waren keine Stadtverordneten nach § 22 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.