Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2745/21  

 
 
Betreff: Verpflichtung eines Stadtverordneten
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-11.01.01-2/2021-13/2021-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
23.06.2022 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein zur Kenntnis genommen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 19.11.2021 hat Herr Stadtverordneter Ronny Richter sein Amt mit Wirkung zum 31.12.2021 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber der Wählergruppe Bürgergemeinschaft Neustadt-Pelzerhaken-Rettin Herrn Axel David festgestellt. Die Bürgergemeinschaft hat bestätigt, dass der Nachfolger der Wählergruppe seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2018 ununterbrochen angehört. Herr Axel David hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein ist der neue Stadtverordnete Herr Axel David vom Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in seine Tätigkeiten einzuführen.

 

Die Einführung des Stadtverordneten in seine Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass er über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt wird.

 

Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte:

- Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO)

- Entschädigung (§ 24 GO)

- Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO)

- Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO)

- Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO)

- Kontrollrecht (§ 30 GO)

- Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)

 

Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem:

- Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO)

- Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO)

- Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO)

- Treuepflicht (§ 23 GO)

- Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)

 

Herr Bürgervorsteher Sela wird gebeten, die Verpflichtung und Einführung in die Tätigkeit durchzuführen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

- Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern (244 KB)