Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.
17.03.2021 - Hauptausschuss
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden mit folgenden Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen:
-unter Punkt 1.3 sind die Worte „nach Vorberatung des Ältestenrats“ zu streichen,
-unter Punkt 3.1 sind für alle Ehrungsfälle Urkunden vorzusehen,
-unter Punkt 11.2 sind die gleichlautenden Ehrungsfälle zusammenzufassen.
Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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06.05.2021 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die anliegenden Richtlinien für Ehrungen und Anerkennungen der Stadt Neustadt in Holstein werden mit folgenden Änderungen durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen:
-unter Punkt 1.3 sind die Worte „nach Vorberatung des Ältestenrats“ zu streichen,
-unter Punkt 3.1 sind für alle Ehrungsfälle Urkunden vorzusehen,
-unter Punkt 11.2 sind die gleichlautenden Ehrungsfälle zusammenzufassen.
Gleichzeitig werden die durch Beschluss des Hauptausschusses vom 07.10.1998 aufgestellten Richtlinien für Ehrungen aufgehoben.